Aufnahmereskript – Unterlagen im Zusammenhang mit der beantragten Aufnahme in das Hospital – für Carl Cloß

Jahr:1782
Autor: (* - + | )
Empfänger: Arnold Haller von Reitenbuch (*1. März 1713 - +10. November 1785 | 1767-1785 - Obervorsteher in Haina)
Signatur: LWV Haina, Bestand 13, Aufnahmereskript für Carl Cloß 1782
[Titel als Vordruck: Von Gottes Gnaden, Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen, Diez, Ziegenhain, Nidda, Hanau, Schaumburg, Isenburg und Büdingen etc. etc. Ihro Russisch-Kayserl. Majestät bestellter Generalfeldmarschall, des St. Andreas- wie auch Königl. Preussischen schwarzen Adler-Ordens Ritter etc. etc.]

Vest und Mannhaffter, Lieber Getreuer! Nachdeme wir auf beschehenes unterthänigstes Nachsuchen und eingezogenen pflichtmäsigen Bericht gestalten Umständen nach gnädigst verwilligt und verordnet haben, daß Carl Cloß zu Hatzfeld, fürstl[ichen] Amts Battenberg, suo loco et ordine1 in das hohe Samt Hospital Haina aufgenommen und darinnen gleich andern Pfründnern seiner Zeit ordnungsmäsig verpfleget werden solle, so ist Unser gnädigster Befehl hiermit, daß Ihr Euch darnach unterthänigst achtet. Versehens uns und seynd Euch mit Gnaden wohlgewogen.
Darmstadt d[en] 16.ten Nov[ember] 1782
Ex speciali Commissione Serenissimi Fürstl[ich] Heßische Präsident, Canzlar und Geheime Räthe daselbst
Haße [und] Philipstein“


Dieser Anordnung liegt bei:

1) Unterthänigster Bericht! [Aufschrift oben: “pro paupero”2] Aufschrift unten: “P[räsentiert], den 6.t[en] Sept[ember] 1782.

ad Supplicas3 Carl Cloßen, zu Hazfeld, fürstlichen Amts Battenberg, um gnädigste Reception in das Closter Haina.

Die in dem anbei wieder zurückgehenden unterthänigsten Memoriali angeführte Umstände sind eingezogener Erkundigung nach durchaus in der Warheit gegründet. Und ist Supplicant4 wegen seines verlohrnen Gesichts nicht im Stand weder Haus- noch Feldarbeit zu verrichten. Folglich deßen nun ins elterliche Haus verheurateter Bruder, so vorher bei dem löblichen Regiment zu Gießen als Mousquetier gestanden, ihn verpflegen und in allem unterhalten muß, welches demselben, da er sich und die Seinigen kaum nothdürftig ernähren kann, sehr schwer fället.
Das Vermögen des Supplicanten beläuft sich nach Ausweis des denen Supplicis beigefügten Attestats von Bürgermeister und Rath zu Hazfeld ohngefehr auf 54 fl., woran aber noch etwas zu Bezalung etlicher Schulden abgeht und nach Abzug deßen wenig übrig bleiben wird.
Das beigehende Attestat von dem hiesigen Amtsphysico Dr. Ramer bestätigt, daß Supplicant ein Auge völlig verlohren und aus dem andern nur einen geringen Schein habe, auch daß demselben durch keine Mittel zu seinem Gesicht wieder verholfen werden können.
Welches mit Beischliessung des Altersscheins zu weiterer Höchstgnädigst gefälliger Verfügung unterthänigst berichten sollen.
Battenberg, d. 26.t. August 1782
Georg Andreas Müller

[Aufschrift auf Brief:
Zum hochfürstlich Hessisch hochpreislichen Gemeinen Rats Collegio dieses also zu liefern.
Darmstadt.]


2. Supplik von Cloß, präsentiert laut Aufschrift 27. August 1781

„Durchlauchtigster Landgraf
Gnädigster Fürst und Herr!

Ew[er] Hochfürstliche Durchlaucht wollen gnädigst geruhen, Höchst sich in tiefster Unterthänigkeit vorstellen zu laßen, wasmaßen ich in meiner Jugend und zwar in der Blatterkrankheit ein Auge verlohren und nachgehens beim Abhauen eines Baumes durch einen abgesprungenen Spahn, welcher mir in das noch gesunde Auge gefahren, auch dergestalt um dieses komen bin, daß nur noch wenigen Schimmer daraus habe, mithin blind sizen muß. Aus dieser Ursache hat mein Bruder, welcher unter Ewer Hochfürstlichen Durchlaucht Löbl[ichen] Regierung zu Gießen als Musquetier diente, seinen Abschied nehmen und die Haushaltung antretten müßen. Da dieser aber bey seinen schlechten Vermögensumständen sich und die Seinen kaum nothdürftig, vielweniger aber mich zu ernähren im Stande ist und mich also oftmalen, weilen mein Vermögen, wie aus beigehendem Attestat ersichtlich, sehr geringe ist, mich auch bey meinem sehr elenden Zustand meiner Hände Arbeit nicht nähren kan, der grösten Dürftigkeit ausgesezet sehe. Und wo ich mich nicht gnädigster Hülfe erfreuen dörfte, so würde in meinem Alter noch größeres Elend auszustehen haben.
Solchemnach gelanget an Ew[er] Hochfürstliche Durchl[aucht] mein unterthänigstes Flehen, Höchst Dieselben wollen gnädigst geruhen, den gnädigsten Befehl dahin ergehen zu laßen, daß ich in das Kloster Haina auf- und angenommen werden mögte.
Getröste mich gnädigster Erhörung und ersterbe in tiefester Devotion.

Ew[er] Hochfürstlichen Durchlaucht

unterthänigster Carle Clos zu Hatzfeld, Amts Battenberg

[zugefügte Unterschrift, vermutlich von der Hand des Schreibers: “F Eckhard”]

[Aufschrift auf Umschlag:
Unterthänigstes Bitten,
mein, Carle Clos zu Hatzfeld, um gnädigste Erlaubnis, daß ich in dem Kloster Haina auf- und angenommen werden mögte.”]


3. Attestat von Bürgermeister und Rat

“Daß Carl Cloß, alß er die Blatternkranckheit gehabt, ein Auge verlohren. Er hätte zwar doch seine Haußhaltung antretten können und Euer Hochfürstl[ichen] Durchl[aucht] einen nutzbaren Unterthan abgeben können. Er hatte noch einen Bruder, der ward unter Euer Hochfürstl[ichen] Durchl[ichen] löblichen Regiment zu Gießen genommen. Und Carl Cloß hat auch eine Zeit lang die Haußhaltung fort geführet. Allein nachher ist demselben bey Abhauen eines Baums ein Span in daß gesunde Auge gesprungen, daß derselbe nur noch gar wenig aus demselben schimmert und fast gantz wie blint ist. Und hat deßhalben seinen Bruder, welcher unter dem löblichen Regiment zu Gießen dinte, die Haußhaltung übergeben müsen. Derselbe hat auch seine Last, daß er die Haußhaltung fortführet und kan seinen Bruder nicht erhalten. Es hat Carl Cloß auch ein geringes Vermögen, welches sich seines Bruders Ehepacten nach ohngefähr auf 54 fl. belauft. Weillen aber die sämtliche Geschwistern noch Schulden bezahlen müsen, so kan daß selbige nicht fest gesetzt werden, und ist auch nicht im Stande sich seiner Hände Arbeit zu nähren. Und währe ihm zu gönnen, wan gnädigste Herrschafft ihn seiner elenden Umständen halber in daß Kloster Haine aufnehme. Dieses haben wir der Wahrheit nach attestiren können.
Hatzfeld den 18.ten Juli 1781
[Unterschriften von fünf Bürgermeistern und Ratsleuten]


4. Attest des Physicus
“pro paup[ero]”5

Battenberg, d[en] 17. Novembris 1781
daß des Angaben Carl Cloßen von Hatzfeld in seinem [untertänig]sten Memorial, wie daß er nemlich ein Auge völlig verlohren und aus dem andern nur einen geringen Schein habe, gegründet, auch daß demselben durch keine Mittel zu seinem Gesicht wieder verholfen werden könne, wird demselben hirmit attestiret.
J. Ramer
Physicus


5. Extractus aus den Hatzfelder Kirchenprotokollen

Anno 1742, d[en] 6.ten Mart[ii] ist Johann Jacob Clos, ein Söhnl[ein] Carl Ernst Wilhelm genannt, gebohren. Welches auf Begehren hierdurch extrahiren und attestiren6 sollen.
Hatzfeld d[en] 15.ten Nov[embris] 1781"

Johann Lorens Hille
Pf[arrer] zu Battenberg“

1 : an seinem Ort und in der Ordnung
2 : wegen seiner Armut gratis
3 : zu der Supplik
4 : Bittsteller
5 : wegen seiner Armut gratis
6 : einen Auszug erstellen und beglaubigen

Personen
Schlagworte: Arbeit, Attest, Aufnahme, Haina, Krankheit, Supplik,