Gesuch des Obervorstehers von Stamford um eine Expektanz auf die Fruchtmesserstelle für seinen Kutscher Stumpf

Jahr:1798
Autor: Ludwig Friedrich, von Stamford (* - +19. August 1803 | 1786-1803 - Obervorsteher in Haina)
Empfänger: (* - + | )
Signatur: LWV Hessen, Bestand 13, Personalakten A 12
„Gehorsamer Bericht

Seit meiner dreyzehnjährigen Amtsführung habe ich augenscheinlich bewießen, daß ich der Mann nicht seye, der seine Bedienten zu einer oder andern erledigten Stelle vorzuschrieben bemüht ist, wie es aber mit andern gewöhnlich zu werden seit kurzem scheint. Traurig würde es aber doch immer für einen braven Menschen seyn, der nur treue, redliche Dienste geleistet, und so auch gegen das Hospital fortfahren würde, wofern er von demselben ein Stückgen Brod erhielte, wenn ein solcher gerade darum vor einer solchen Aussicht ausgeschlossen bleiben sollte, weil er bey einem zeitigen Obervorsteher in Diensten steht. Mein Kutscher, nahmens Stumpf aus Dodenhausen, hat von Anfang meiner hiesigen Amtsführung an bey mir in Diensten gestanden und sich diese lange Zeit über brav, treu und fleisig bewießen, so daß ichs für meine erste Pflicht halte, so viel ichs vermag, auch in Zukunft für ihn zu sorgen. Mit Genehmigung F[ürstlicher] S[amt] C[ommission] wollte ich ihm demnach ein Exspektanz-Decret1 auf die hiesige Fruchtmesser-Stelle, welche ohnehin ein zeitiger Obervorsteher, den Fürstl[ichen] Hauß-Verträgen zufolge, zu vergeben hat, und welches durch kein Gesetz bisher von beyden gnädigsten Fürsten abbestellt worden, ertheilen. Der jezige ist bekanntlich ein sehr abgelebter Mann. Ging er nun einst mit Tod ab, so würden sich Personen von hier, denen doch dergleichen nicht zukommt, sich aufs neue bemühen, wie es seit einiger Zeit Sitte geworden, Leute F[ürstlicher] S[amt] C[ommission] vorzuschlagen, die keinen Anspruch weiter darauf zu machen haben, als daß man willens ist, die befugniße eines Obervorstehers zu schmälern. Es ist um so mehr die Ertheilung eines solchen Exspektanz-Decrets nöthig, als F[ürstlicher] S[amt] C[ommission] schon so vielmals für andere Gegenstände darum schriftlich angegangen worden. In Hofnung daß mir dieselbe in meinem höchst billigen Vorhaben, worin ich genau nach Inhalt meiner mir gnädigst ertheilten Instruction verfahre, nicht entgegen seyn werde, verharre ich mit wahrer ergebenheit.
Euer F[ürstlichen] S[amt] Commission
gehorsamer FvStamford
Haina, d. 10.ten [Novem]br[is] 1798“

Der Akte liegt ein Zettel bei. Darin stellen die kasselischen Räte Schmerfeld und Rays, als Visitatoren, am 30. November 1798 dem vom Obervorsteher empfohlenen Stumpf eine Exspektanz aus:
„In Hinsicht auf das vom Herrn Obervorsteher von Stamford dem Stumpf aus Dodenhausen wegen seit 13 Jahr geleisteter treuer Dienste und sonst ertheilter rühmlicher Zeugniß erhält lezterer hiemit die Zusicherung, daß bey sich ereygnender Erledigung der Hainaer Fruchtmeßer Stelle und ferner Wohlverhalten auf ihn vorzüglich reflectirt werden wird.
d. 30.t[en] Nov[ember] 1798“

1 : verbriefte Anwartschaft auf eine Stelle

Personen
Schlagworte: Berichtsschreibung, Diener, Verordnung/Gesetz,