Ergebnisse zum gesuchten Schlagwort:

Nr.Aktentitel
1Kurze Beschreibung des Samthospitals Haina, erstellt vom Küchenverwalteradjunkt Johann Theodor Crantz, auf Befehl der Visitationskommission Hessen-Kassels
2Gutachten über den Gegenschreiber Feritz, angesichts einer Klage des Hofheimer Vogts Rotenberger wegen boshaften Verhaltens
3Der Pfarrer Wagner führt Beschwerde gegen eine Reihe von Hospitalsbediensteten in Hofheim
4Stamford an Hausschreiber Mizenius zu Hofheim, Konzept oder Abschrift
5Der Schulmeister aus Dorla, Conrad Scheffer, bittet um die Lektorenstelle im Hospital Merxhausen, da der Vorgänger, sein Vater, gestorben ist
6Bitte einer Bediensteten, als Hospitalitin auch ohne Nachweis ihrer Dienstzeit aufgenommen zu werden
7Instruktion für das Amt des Fruchtwenders
8Ein Verzeichnis der sich im Hospital Haina aufhaltenden Bediensteten mitsamt ihrer Familie
9Tagesordnung für die Wärter der Pfleglinge in dem Landeshospital Haina
Diener
In den Hospitälern arbeitete eine große Zahl von Hospitaldienern. Sie waren in aller Regel gering bezahlt, erhielten aber Wohnungen sowie eine vollständige Versorgung mit Lebensmitteln, in aller Regel lebenslang. Die Bestallung als Diener bedeutete daher für diese Diener eine Art Garantie auf ein lebenslanges Auskommen. Nur wenige Diener wurden wegen Verstößen gegen die Hospitalordnung entlassen.
Es handelte sich daher zumeist um ungelernte Menschen, die allein oder gemeinsam mit ihrer Ehefrau für ganz bestimmte Bereiche der Gutsaufsicht und –verwaltung zuständig waren. Dazu zählten Tätigkeiten wie der Forstläufer, der bestimmte Abschnitte der Hospitalswälder zu beaufsichtigen hatte, um Waldfrevel zu verhindern – Waldfrevel (das Schlagen von Holz oder Erlegen von Tieren) war bei hohen Strafen verboten, aber ein häufiges Vergehen, das auf den jährlich stattfindenden Forstbußtagen geahndet wurde. Der Ochsenknecht, der Schweineknecht, der Fischaufseher, der Fruchtwender oder Brauknecht waren weitere Ämter, die zumeist spezifisch einer Frucht (Sammelbezeichnung für alle Getreide, Obst und Gemüse) oder einer Tiersorte galten. Die Zahl der Ämter schwankte stark, je nach der besonderen Struktur der Hospitäler.
Mediziner: Bader, Chirurgen, Physicus
Die Hospitäler verfügten über verschiedene Bedienstete, die sich im weitesten Sinn der medizinischen Betreuung der Hospitaliten widmeten. Diese medizinische Betreuung spielte bis zum Ende des 18. Jahrhunderts eine vergleichsweise geringe Rolle, was sich einerseits an der geringen Zahl ausgebildeter oder gar studierter Mediziner ablesen lässt, die von den Hospitälern direkt bestallt wurden, andererseits an den geringen Kosten, die die medizinische Betreuung im Vergleich zur Ernährung und Versorgung mit Kleidern verursachte. Das caritative Ziel der Hospitalsstiftungen richtete sich primär auf die lebenslange Versorgung von Alten, Gebrechlichen und – in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts vermehrt – Geisteskranken. In diesem Zusammenhang spielte eine ausgewogene Diät eindeutig die wichtigste Rolle.
Dennoch gab es auch eine medizinische Versorgung, die sich aber zumeist auf äußere Erkrankungen beschränkte, also Knochenbrüche und Wunden jeder Art. Die meisten Hospitaliten brauchten eine solche Versorgung freilich nicht, zumal das Wissen um innere und psychische Erkrankungen bis in das 19. Jahrhundert hinein eher gering war. Im Hospital arbeiteten daher vor allem Bader, die für regelmäßige Aderlässe, das Schröpfen und die Haarpflege zuständig waren, sowie Chirurgen, die sich mehr oder weniger deutlich auf die äußeren Erkrankungen zu beschränken hatten. Beide Gruppen verfügten über keine eingehenderen Universitätsstudien, sondern hatten eine entsprechende Ausbildung hinter sich. Sie sind sozial im Hospital eindeutig unter den Schreibern eingeordnet, auf derselben Stufe wie die Handwerker.
Daneben gab es das Amt des Physicus, der aber nur auf Anforderung oder in größeren Abständen in den Hospitälern aktiv wurde. Der Physicus war ein studierter Arzt, der die medizinische Betreuung in Städten oder größeren Bezirken zuständig war. Er wurde gerufen, wenn besonders schwere Erkrankungen auftraten. Darüber hinaus begutachtete der Physicus den gesundheitlichen Zustand der Hospitaliten vor der Aufnahme in das Hospital. Daraus ergaben sich zuweilen recht unspezifische Diagnosen, die zudem nur in Ausnahmefällen zu einer entsprechenden Behandlung führten. Bei diesen Diagnosen wurde auch die Arbeitsfähigkeit der Hospitaliten festgestellt.