Vogt Anton Fey aus Merxhausen äußert sich zur Verwaltung der Kneipenwirtschaft des Hospitals

Jahr:1762
Autor: Anton Fey/Fay (* - +12. März 1773 | 1757-1773 - Vogt in Merxhausen)
Empfänger: (* - + | )
Signatur: LWV Hessen, Bestand 13, 5525
„Hochwohlgebohrner Freyherr,
Gnädiger und hochgebietender Herr Obervorsteher!

E[uer] hochwohlgeb[orene] Gn[aden] ist es gefällig gewesen, mir aufzugeben, p[unc]to des hiesigen Wirths ad Serenissimos1 gethanen unterthänigsten Suchens um einen erklecklichen Nachlaß an seinem versprochenen Pfachtzinß das Weitere einzuberichten. Ich verfehle demnach nicht hiermit unterthänig zu melden, daß Supplicantens2 diesertwegen fürgestellte Gründe, daß er vom Hospital, nach deßen erlittener Fouragirung3, kein Bier vorgelegt bekommen, deßgleichen, daß die Früchte enorm aufgestiegen und überdas nicht, es seye dann von entlegenen Orten her, mit schweren Kosten zu erhalten gewesen, auch daß der versprochene Pfachtzinß mit dem Verdienst von der Wirtschafft gar keine Proportion4 habe, zumahlen ich die Entrichtung deßelben in edictmäsiger Wehrung fordere, an sich der Wahrheit in allem conform seyen und Supplicant demnach, aber nicht aus vorangeführten Motiven, sondern durch sein eigenes Verschulden, außer Stand sich befinde, die vollständige Pfachtzinß abzuführen. Angesehen er nicht blindlings zum Tage hinein auf die Wirtschafft bieten, sondern vorher bedenken u[nd] überlegen sollen, ob er auch dabey als ein ehrlicher Mann bestehen würde? Nach deßen Beschehung aber sich qualificiren, mithin die nöthige Früchte zum Brandewein brennen u[nd] Bierbrauen in Zeiten ankaufen und Vieh mästen müßen (welches seine Nahrung u[nd] den Pfachtzinß reichlich ausgeworfen haben würde), worum er sich aber so wenig bemühet, daß er vielmehr manchmal kein Stückgen Brod im Haus hat, wovon er einem Fremden gegen baare Bezahlung etwas mittheilen könnte. Dahero es dann nicht fehlet, daß er verarmen muß, statt daß er, wie andere Wirthe, bey jetzigen Zeiten, da mit Erhöhung des Fruchtpreißes auch der Verdienst steiget, reich werden sollte. Es wäre derohalben zu wünschen, daß Serenissimi Gn[ädig]ste Fürsten u[nd] Herren, bewanden Umstanden nach, dem Supplicando von denen verfloßenen beyden u[nd] dem currenten5 Jahre her einen Erlaß nicht nur angedeyhen, sondern auch mit Ende dieses Jahres denselben seiner im Pfacht unterhabenden Wirtschafft zu erlaßen, gnädigst geruhen möchten. Indeme, wie E[uer] Hochwohlgeb[orenen] Gn[aden] bekannt seyn wird, ich für denselben 400 Rd. Caution eingelegt habe, welche nicht anreichend sind, sich des bis hierhin aufgelaufenen Rückstands à – 600 Pf[und] Schweinefleisch und 500 R. Geld, damit zu versicheren. Mithin das Hospital sowohl als ich Gefahr laufen würden, wann Supplicant bey der Wirthschafft fernerhin solte belaßen werden. Ich werde sodann nicht ermangelen, um ein Subjectum mich zu bemühen, daß die in Verfall gerathene Wirtschafft wieder in Aufnahme bringet, der ich übrigens die Ehre habe zu versicheren, daß mit vollkommenster Verehrung ohnaufhörlich seye
E[uer] Hochwohlgeb[orenen] Gn[aden]

Merxhausen, den 4. Junii 1762
unterthänig gehorsamster diener
Anton Fey“

1 : an die Landgrafen
2 : des Bittstellers
3 : Pflicht, Lebensmittel an die Armee zu liefern
4 : in keinem Verhältnis stehe
5 : laufenden

Personen
Schlagworte: Gutsbetrieb, Kaution, Pacht,