Fruchtkontrolleur Benedikt Freise bittet die Fürstliche Samtkommission und den Obervorsteher von Stamford um einen Heiratskonsens zu einer Ehe mit einer Magd aus dem Hospital

Jahr:1792
Autor: Benedikt Freise (* - + | nachgewiesen von 1789-1806/07 - Fruchtkontrolleur, Holzaufseher und Bauverwalter in Haina)
Empfänger: Ludwig Friedrich, von Stamford (* - +19. August 1803 | 1786-1803 - Obervorsteher in Haina)
Signatur: LWV Hessen, Bestand 90: Forstamt, 1582
Undatierte Supplik von Benedikt Freise, präsentiert den 17. Mai 1792, „bittet um den Heuraths Consens“

„Unterthänige Vorstellung an Hochfürstliche Samtvisitationscommißion und den Herrn Obervorsteher!

Einer Hochfürstl[ichen] Samtcommißion und den Herrn Obervorsteher abermals eine Bitte vorzutragen, womit ich hochdieselben schon so oft beschwert habe, dieß kann mir bloß meine jezzige kummervolle Lage entschuldigen und diese versichert mich auch gewißer Verzeihung derselben.
Ich habe die Ehre einer Hohen Samtcommißion sowohl als besonders dem Herrn Obervorsteher in Ansehung der Beobachtung meiner Pflichten von einer Seite bekannt zu sein, daß ich mit Recht und um so mehr stolz darauf sein kann, als der Herr Obervorsteher in andern mir auser meinem Dienst aufgetragenen Nebengeschäfften dero hohe Zufriedenheit bezeigt haben. So sehr mir nun diese Beobachtung meiner Pflicht Vergnügen macht und so gerne und willig ich alle mir aufgetragenen Geschäfte verrichte – eben so gern wollte ich auch eine Pflicht erfüllen, wozu mich Natur und Religion mit den überzeugendsten Gründen auffordern, und diese ist – einem armen Mädgen die ihr von mir geraubte Ehre nach meinem Vermoegen zu ersezzen. Nicht allein diese Pflicht, sondern auch die Noth der armen Verachteten, die mit bestaendigen Vorwürfen gefoltert wird, berechtiget mich zu der unterthänigen Bitte, die Menschenliebe Einer Hochfürstl[ichen] Samtcommißion und des Herrn Obervorstehers um den Consens zu meiner Heirath demühig anzuflehen und um so mehr gnädige Gewahrung meiner Bitte zu hoffen, als ich auch alsdann, wenn mir diese Gnade willfahret wird, weder vor meine künfftige Frau und Kinder etwas zu verlangen, sondern vielmehr mich dahin zu verpflichten bereit bin, daß auch nach meines Todt nie jemand von den Meinigen etwas vom Hospital zu verlangen wagen soll. Da meine noch immer nicht ganz hergestellte Gesundheit einer ordentlichen Pflege bedarf, die mir niemand leisten kann, als eine Person, deren Schiksahl mit der Gesundheit und meinem Leben selbst genau verbunden ist, so werde die gnädige Willfahrung meiner unterthänigen Bitte als eine Gnade ansehen, die mich täglich daran erinnert, alle meine Kräffte fernerhin dem Dienste des Hospitals zu widmen und dadurch mich immer fester in der Gnade einer hochfürstl[ichen] Samtcommißion und des Herrn Obervorstehers zu sezzen, welcher ich mich in tiefster Unterthängikeit empfehle und hofnungsvoll verharre.

Einer Hochfürstl[ichen] Samt Commißion
und
Des Herrn Obervorsteher

unterthäniger
J. H. B. Freise“


Personen
Schlagworte: Ehe, Ehre, Familie, Kosten, Supplik,