Auszug aus dem Visitationsprotokoll zur Frage der Aufsicht des Obervorstehers über die Bediensteten

Jahr:1757
Autor: (* - + | )
Empfänger: (* - + | )
Signatur: LWV Hessen, Bestand 13, Extrakte Hainischer Samt-Visitations-Recesse von 1749 bis 1758
„Generalia1, § 18:
Sämtliche Beamte des Hospitals Haina werden hierdurch angewießen, alle Montage jegliche Woche, soferne keine ohnaussetzliche Amtsverrichtungen solchs behindern, bey dem zeitigen Obervorsteher von Capellan sich auf deßen vorherige Convocation2 morgens oder nachmittags etliche Stunde lange einzufinden und deßelben wohlbekannte gute Intention vor das wahre Beste und Wiederaufnahme der hohen Sambthospitalien sonder alle Zurückhaltung oder etwaige Nebenabsichten durch Anhandgebung guter Nachrichten pflichtschuldigerweiße secundiren und berathen zu helffen. Als deßen sich bey so redlich und rühmlichen Absicht keiner nach seinem Wißen und Erfahrung verhoffentlich entziehen, vielmehr dißfals pro bono communi3 einer mit dem andern beeyfert zu seyn verhoffentlich nicht verfehlen wird.“

1 : allgemeine Anmerkungen
2 : Einberufung
3 : für das Beste der Gemeinde

Personen
Schlagworte: Haina, Kontrolle, Verordnung/Gesetz, Visitationsprotokoll,