Schuldentilgungsplan für das Hospital Haina

Jahr:1773
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Signatur: LWV-Archiv Bestand 13: Ökonomie- und Schuldentilgungsplan aus dem Jahr 1773
Das Dokument ist mehrere hundert Seiten stark und enthält neben diesen einleitenden Überlegungen zahlreiche Aufstellung von Einnahmen und Ausgaben, einen Speiseplan, mehrere Entwürfe für neue Ordnungen, die zum Teil ebenfalls in der Datenbank enthalten sind.

"OECONONIE und Schulden Tilgungs Plan vom Hohen Sammt Hoßpital Haina"

Laut Aufschrift präsentiert in Haina am 15. November 1773.

 

[S. 1] "Oeconomie- und Schulden-Tilgungs Plan

vor das hohe Samt Hospital Haina

 

[S. 3] Nachdeme von beyden Regierenden Hochfürstlichen Häußern Hessen-Darmstatt und Hessen-Caßel die verfallene Umstände der Hohen Samt Hospitalien gnädigst behertziget und uns zu Ende unterzeichneten Fürstlichen Räthen und Dienern aufgetragen worden, bey gegenwärtiger Samt-Visitation einen Plan zu entwerfen, wie die Einnahm vermehret – die Ausgab vermindert und eingeschränckt – und diese mit jener also bilanciret werden könne, damit jährlich ein gewißes zu allmähliger Abtragung der Schulden übrig bleiben möge: So haben [S. 4] wir diesen gnädigsten Aufträgen zu schuldigster Folge auch während den ordentlichen Geschäften der Samtvisitation immer nähere Käntnüße von denen Ursachen des Verfalls einzuziehen gesucht, soviel als thunlich gewesen, dieses Geschäfte näher eingeleitet, besonders auch ein und andere von den in der Folge berühret werdenden Etats und Überschlägen zu stande gebracht, und uns nach Abschluß des Visitationsrecesses an würckliche Ausführung des Plans begeben.

Wir finden hierbey nöthig, ein jedes Hospital mit seiner gantzen Wirtschafts-Verfaßung vorerst besonders in Erwegung zu ziehen, und machen dahero [S. 5] den Anfang mit

Haina.

Vor allen Dingen ware es erforderlich einen sicheren Etat von der effectiven Einnahm und Ausgab dieses Hospitals zu Stande zu bringen, welchen wir also hier anschließen, und dabey die Grundsätze bemercken, nach welchen wir sowohl in Bestimmung der Einnahm als der Ausgabe zu Werck gegangen sind. Die erste Bemerckung, die wir machen konten, ware ein solches Gebrechen in der ganzen Rechnungs-Verfaßung, das die Verfertigung eines zuverläßigen Etats von Einnahm und Ausgab bey nahe unthunlich machte.

Bey denen einzelnen [S. 6] Rechnungen wird alsdann, wann die {monita generalia|allgemeine Mängel} des dießjährigen Recesses befolgt werden, wenig mehr zu erinnern seyn. Aber als einen Hauptfehler des hiesigen Rechnungs-Systems (wann es diesen Nahmen verdiente) sehen wir diesen an, daß keine Rechnung vorhanden ist, welche schlechterdings alle Einnahm und eben so alle Ausgabe des Hospitals in sich begreife.

Die hiesige Renthschreiberey-Rechnung hat wohl einige Anlage zu einer Hauptrechnung, aber sie ist es nicht würcklich, dann sie enthält nur den Überschuß aus andern Rechnungen, und eben so wenig enthält sie alle und jede Ausgaben des Hospitals. [S. 7]

Wenn noch etwa die Renthereyrechnung alle und jede Geld- und die Fruchtschreibereyrechnung alle Fruchteinnahm und Ausgabe in sich faßte, so würde es zur eusersten Noth allenfals hinreichen. Allein es ist beydes nicht. Die erst durch die neuere Bemühungen einiger Finanzverfaßungen so wichtig gewordene Übersehung des Ganzen fällt also völlig hinweg. Und alle Mängel und Gebrechen der innern Haußhaltung sind ofters selbst mit der grösten Mühe nicht einmahl zu entdecken. Noch weniger ist ihnen bey diesen Umständen gründlich abzuhelfen und am allerwenigsten wird ein sich ohnehin auf viele Jahre beziehender Plan im gantzen glücklich [S. 8] ausgeführet werden können, wenn man nicht gleichsam zu jeder Stunde übersehen kann, ob er noch in allen seinen Theilen beobachtet wird und wann man nicht Einnahm und Ausgab in einem beständigen Gleichgewicht und resp[ektive] jene in einem gewißen Übergewicht durch eine eben so punctliche als ununterbrochene Aufsicht erhalten kann.

Wir haben bey Verfertigung des Etats die beste Gelegenheit gehabt, diese unzielsetzliche Gedancken zu abstrahiren: Da aber der unterthänigste Vorschlag einer weiteren Ausführung bedarf, und wir die Zeit in aller Absicht zu oeconomisiren nötig finden, [S. 9] so hat der Hochfürstl[iche] Hessen-Darmstädtische {Commissarius primarius|erster/vorgesetzter Kommissar} übernommen, den Vorschlag näher auszubilden. Und könnte solcher als dann, fals er höchsten Orts einen gnädigsten Beyfall findet, durch Correspondenz zu einer Würcklichkeit gebracht werden.

[Am Rand: Etat der effectiven Einnahme und Ausgabe /N[ummer] 1] Aus denen eben angeführten Gründen können wir anliegenden Etat mit seinen weitläuftigen {Subadjunctis|Unterabteilungen} für nichts Genaues und in allen Stücken zuverläßiges ausgeben. Indeßen vermochten wir es bey denen jetzigen Einrichtungen, bey welchen alles creutzweiß durcheinander lauft, aller angewandten Mühe ohnerachtet nicht weiter zu bringen. Wir haben aber, wie aus denen beym Etat befindlichen Anmerckungen gnädigst ersichtlich seyn [S. 10] wird, solche Reguln bey Bestimmung der effectiven Einnahme beobachtet, welche uns versichern, daß wir die daselbst festgesetzte total Einnahme und Ausgabe im Durchschnitt annehmen dörffen.

Die Einnahme bestehet also

Rthl.

Alb.

H.

in

41.599.

11

-

Die Ausgabe

45.288.

15

3

Verglichen, fehlen

3.689.

4.

3


folglich durch andere Einrichtungen nicht nur beygebracht, sondern überdas noch solche Anstalten getroffen werden müßen, damit jährlich zu Abtragung der Schulden etwas Nahmhaftes angewendet, und wahrscheinlicher Weise [S. 11] bestimmt werden könne, in welchen Jahren das Hospital völlig Schulden frey seyn werde.

[Am Rand: Verbeßerung der Einnahme] Bey der ständigen Einnahme läst sich wohl in keiner Rechnung etwas Erhebliches verbeßern. Und es kann etwa nur hier und dar in einzelnen Fällen unter der Hand etwas aufgesetzet werden. Wir wenden uns also sogleich zu der unständigen Einnahme und werden dieselbe noch denjenigen verschiedenen Rubriquen durchgehen, bey welchen wir glauben, daß etwas verbeßert werden könne.

[Am Rand: Landwirtschafft / 2.] Wir beziehen uns deshalben auf die anliegende Ausführung. Sie wird die hauptsächlichsten Verbeßerungspuncte mit den nöthigen Erläuterungen enthalten; [S. 12] aber freylich haben wir mit auser Linien gezeichnet und uns bemühet, nur das wesendliche anzugeben, worauf es bey Verbeßerung der hiesigen LandWirtschafft ankommt.

Die bisherige Fehler, worann nach unserer Einsicht schlechterndings unverzeihlich und durch alle einzelne Bemerckungen würde im ganzen nicht geholfen gewesen seyn.

Wir suchten also den Zusammenhang der Gebrechen einzusehen und fanden allenthalben Schaden und Verlust, den das Hospital litte.

Wenn wir annehmen, daß die Verbeßerungen zu Stande kommen und wenn wir auf diese Weiße auch nur das {damnum cessans|Verlust an Abgaben} [S. 13] berechnen, so würden wir schon die verbeßerte Landwirtschafft mit einem ganz erheblichen Quanto in Anschlag bringen können. Wir finden es aber räthlicher, dem bißherigen Ertrag der Landwirtschaft durch sonst bekandte Cameralische Ausrechnungen noch zur Zeit keine Erhöhung zu geben.

Einestheils bleibt bey dergleichen Überschlägen immer viel Ungewißheit übrig und anderentheils will auch der Aufwand berechnet seyn, den alle oeconomische Verbeßerungen nothwendig voraussetzen. Wir wünschten in dem Plan nur Gewißheit und keine blose Wahrscheinlichkeit zu haben. Und wir werden daher in der Folge einen unterthänigsten Antrag thun, [S. 14] wann und wie nach und nach verschiedene Arten von {Meliorationen|Verbesserungen}, die erst mit der Zeit zustande kommen, in Anschlag gebracht, mit ihrem Ertrage in den Plan aufgenommen und auf diese Weise die Amortizationsquanta etwa von 3 Jahren zu 3 Jahren erhöhet werden könten.

Im Übrigen wird auch die umständlichste Anweisung zu Verbeßerung der LandWirtschaft vergeblich seyn, wann nicht ein activer sachverständiger Mann die Aufsicht – und zwar eine sehr detaillierte – von dem nötigen Ansehen unterstützte Aufsicht über das Ganze erhält.

Wir müßen es vor einen Fehler halten, daß bißher diese Aufsicht in verschiedenen Verhältnus mehreren Hospithals- [S. 15] dienern übertragen ware.

Der Fruchtschreiber hat sie in seiner Instruction, der Gerichtsschreiber gewißermasen ebenfals und dem Küchenmeister ist sie hauptsächlich übertragen.

Einer schiebts auf den andern, in vielen Fällen kann auch keiner ohne den andern etwas thun. Am Ende des Jahres hat ein jeder Entschuldigungen und es ist niemand vorhanden, an den man das Versäumte, das Verdorbene mit ganzem Ernst fordern könnte.

Wann ein zeitiger Küchenmeister nach den neuern Einrichtungen, die wir in der Folge untertänigst in Vorschlag bringen werden, die nemliche Arbeit bey der Küchenhaußhaltung behielte, die er jetzt hat, wenn er seinen Dienst pünctlich abwarten will, [S. 16] so würden wir es für ohnmöglich halten, daß er zugleich eine so hochnötige detaillierte Aufsicht auf die Landwirthschaft führen könnte. Da er aber nach jenen Einrichtungen sehr erleichtert werden dürfte, so ist es immer möglich, daß er sie beybehält und ungleich exacter führet, als es bißhero geschehen konnte.

Inzwischen sind von dem jetzigen Küchenmeister weder landwirthschaftliche Kentnüße noch Erfahrungen mit Billigkeit zu erwarten, und wir finden unter denen hiesigen Bedienten nach sorgfältigen Prüfungen außer dem Rentschreiber Exter niemand, der sich zu einem verständigen und emßigen Aufseher der Landwirthschaft beßer [S. 17] schickte als der Gerichtsschreiber Reccius.

Ersterer hat schon einen mühsamen Dienst und er dürffte durch verschiedene neue Aufträge in der Folge noch mühsamer werden. Wir sind also des Dafürhaltens, daß die Aufsicht über die Landwirthschafft nebst der Vorwercksrechnung dem jetzigen Küchenmeister abzunehmen und dem Gerichtsschreiber Reccius zu übertragen seye.

Ohnehin möchte auch der Fruchtschreiber Frölich davon zu {dispensiren|entlasten/freistellen} und überhaupt die ganze Aufsicht der Landwirthschaft jedesmahl nur einem sachverständigen und activen Manne [S. 18] zu übertragen, dieser aber auch für alles {responsable|verantwortlich} zu machen seyn.

Da der Gerichtsschreiber Reccius auf diese Weise nicht nur um eine sehr weitläuftige Mühe und Arbeit, sondern auch in der That erhebliche Verantwortung auf sich bekomt, ihme die bißhero von dem Küchenmeister bezogenen 20 Rthlr. an Geld nebst der Erlaubnus einer Kuhe zu halten, zu einiger Belohnung und Aufmunterung bey seiner ohnehin geringen Besoldung zuzulegen seyn.

[am Rand: Berg-, Hütten und Hammerwerck] Da wir hier die Einnahme nicht sowohl nach denen Rechnungsrubriquen [S. 19] als vielmehr nach denen verschiedenen Arten von Güthern, Gewerben und Nahrungsgeschäfften durchgehen, welche dem Hospital Einkünfte bringen, oder doch bringen könten, und auch von diesen nur diejenigen wehlen, bey welchen wir glauben, daß etwas verbeßert und vermehret werden könne, so kommen wir auf das Berg-Hütten- und Hammerwerck. [am Rand: /3.]

Wir glauben auch hier in der Anlage die wesendlichsten Vorverbeßerungspuncten bemerckt zu haben, und wir freuen uns, daß das Hospital an dem jetzigen Hüttenschreiber Fresenius einen Mann hat, der ein Berg- und Hüttenmann von Proffession und [S. 20] dannenhero im Stande ist, diese Verbeßerungen mit Käntnüß und Erfahrung glücklich auszuführen. Wir bringen übrigens die daher entstehende in der Folge hoffentlich sehr erhebliche Verbeßerungen der Einnahm aus den bey der Landwirthschafft angeführten Gründen noch zur Zeit ebenfalls in keinen Anschlag.

[am Rand: Pottascherey] Auch in Absicht auf diese {coctur|??} beziehen wir uns, um dem Hauptplan in einer gewißen Kürtze zu erhalten, auf die Anlage N. 4 [am Rand: /4.], aber es steht nicht zu erwarten, daß die daselbst untertänigst vorgetragene Verbeßerungen zu Stande [S. 21] kommen und daß diese Fabrique einträglich wird, wann nicht mit denen Aufseher und Berechner sowohl als mit dem Pottaschensieder selbst eine Veränderung vorgenommen werden kann.

Die Aufsicht und Berechnung hat bißher ebenfals der Küchenmeister gehabt. Wir halten aber ohnzielsetzlich dafür, daß sie in mehr als einem Betracht dem Wirtschaftlichen mit gutem Eifer versehenen Renthschreiber Exter zu übertragen seye.

Hauptsächlich hat derselbe doch einige Routine von dergleichen Fabrique und dann ist die Pottascherey auch ziemlich nahe bey seinem Hauße gelegen. [S. 22] Dasjenige, was der Küchenmeister bißher besonders von der Pottascherey genoßen, könnte noch zur Zeit eingezogen, dem Renthschreiber aber gnädigst zugesichert werden, daß, wenn er nach einiger Zeit von würcklich zu Stande gekommenen Verbeßerungen dociren würde, ihm zu seiner fernern Aufmunterung eine Zulage geschehen solle. Der Pottaschensieder hat bißhero die Speißung andere {Fixa|feste Besoldungsgaben} genoßen, und diese bleiben ihme, es mögte viele oder wenige Pottasche verfertiget werden.

Wir sind überzeuget, [S. 23] daß die Fabrique ein ganz anderes Ansehen bekommen würde, wann der Pottaschensieder auser aller Kost und fixen Einnahme und statt deßen auf ein gewißes {Accidenz|anteilige Abgabe, umsatzabhängig} vom Centner gesetzet würde. Es könnte in 1 Centner per Cent: bestehen, und der Pottaschensieder würde auf diese Weise die Hofnung vor sich haben, bey mehrerem Fleiße seinen Gehalt höher zu bringen, als er bißhero ware.

Endlich bemercken wir noch, daß es mit dem Ankauff der Asche dermahlen nicht allzu ordentlich zugehet. Der Pottaschensieder bekommt [S. 24] aus der Rentherey von Zeit zu Zeit ein gewißes Stück Geld und bezahlt davon die Hintersaßen des Amts Haina, die doch dem Hospithal allemahl mehr schuldig sind, als ihnen für Asche gebühret. Ihnen wäre also künftig für Asche kein baares Geld zu geben, sondern der Betrag an dem, was sie bey der Rentherey verschulden, abzuschreiben.

[am Rand: Mühlen] Das Hospithal hat außer denen sonst im Amt Haina befindlichen Mühlen die bereits oben in Erwehnung gekommene Hörlemühle, welche nebst denen übrigen Bedingungen der Erbleyh auch jährlich [S. 25] 50 Malter Korn malterfrey mahlen muß. Diese und ähnliche Einrichtungen gingen allenfals an. Aber das Hospithal hat auch noch 2 {quoad dominium directum et utile|direkt zur Herrschaft gehörige und zum Nutzen dienende} eigen – und leider! von ihm selbst administrirte Mühlen, die Obermühle von 3 Mahlgängen und die Untermühle von 2 Gängen nebst einer Schneidemühle. Wir finden in denen errichteten Besoldungsetats starck besoldete Müller. Wir fanden auch bey vielen andern Gelegenheiten den großen Aufwand, den diese eigenen Mühlen verursachten, und wir wurden sehr bald, ohne noch einmahl an die vielen, doch immer möglichen Unterschleiffe zu [S. 26] dencken, auf die Frage gebracht, ob die Consumtion des Hospitals zwey Mühlen erfordern und ob es auf allen Fall wirtschaftlich seye, sie selbst zu administriren.

Wir konnten beedes nicht absehen und wir dachten also auf eine vernünftige Verleyhung. Wir versuchten es, ob nicht etwa die jetzigen Müller selbst Bestände abgeben könten und die Anlage

[am Rand: /5.] zeigt, unter was für Bedingungen wir würcklich mit ihnen jedoch {salva ratificatione|unter Vorbehalt der Ratifizierung} übereingekommen sind. Die weitere Anlage aber [am Rand: /6.] calculirt den bey [S. 27] dieser Einrichtung herauskommenden Nutzen.

Eigentlich könnte diese Operation als eine Erspahrnus an denen Ausgaben angesehen werden und gehörte daher weiter unten in diesen Plan. Da sie aber auch zum Theil in einer Vermehrung der Einnahme bestehet und es im Grunde immer einerley ist, wo eine Melioration ausgeworfen wird, wann sie nur an und vor sich Grund hat, so werfen wir sie hiermit aus mit jährlichen

395 Rthl.

21 Alb.

2 Hlr.

[Am Rand: Verpfachtete Grundstücke] Es ist hier von denenjenigen die Rede, welche an den Fürstl[ichen] Samt- [S. 28] Obervorsteher, sodann Beamten und Diener des Hospitals seit mehreren Jahren verpfachtet gewesen sind.

Man hat von dem wahren Ertrag dieser Grundstücke zuverläßige Erkündigung eingezogen und es für sicherer und in aller Absicht kürzer und beßer gehalten, einen proportionirten Aufsatz zu machen, als es allenthalben zu neueren Versteigerungen kommen zu laßen.

Diese Aufsätze haben wir in Gegenwart des Fürstlichen Samt-Obervorstehers gemacht, welcher den Seinigen gern übernahme und bey [S. 29] einigen andern noch mit guten Nachrichten an Handen [Am Rand: /N.7.]:

56 Rthl.

31 Alb.

[Am Rand: Forstrevenuen] Was wegen derselben anzuführen nöthig ist, wird weiter unten vorkommen.

Summa Verbeßerung der Einnahme

452 Rthl.

20 Alb.

2 Hlr.

[Am Rand: Ausgabe] Wenn nicht die Erspahrnüße und Einschränkungen der Ausgaben reichere Erndte liefern könnten, so würde es um die Egalisirung dieses Plans immerzu sehr trüb aussehen.

[Am Rand: Besoldungs-Etat] Die hiesige Samtdiener [S. 30] stehen theils so, daß bey ihnen eine Zulage nicht überflüßig wäre, zum Theil aber könnten sie wohl mit etwas wenigerem auskommen, wenn sie nicht auf das Jetzige angenommen wären. Nach Hainaischer Art fanden wir hier auch keinen Besoldungsetat und die Zufälligkeiten eines Dienstes sind nie in Anschlag gebracht worden. Wir musten uns also selbsten an diese mühsame und beschwehrliche Arbeit geben und legen den zustande gekommenen Etat hierbey. [Am Rand: /N.8.]

Mit allen unseren Bemühungen werden wir doch alles und jedes noch bey weitem nicht ausfindig [S. 31] gemacht haben und ohnehin sind viele Utilitäten erst durch langes Forschen zu entdecken.

Alles in einen Geld Anschlag zu bringen, ware uns ebenfals ohnmöglich. Inzwischen wird doch die Anlage alles Hauptsächliche enthalten, was ein jeder hiesiger Bedienter mit Recht zu beziehen hat.

Wir haben mit sorgfältiger Genauigkeit alle Besoldungen durchgangen. Wir haben die {Incumbenz|zum Amt gehörig} eines jeden in Erwegung gezogen und zu dem Ende zur kurzen Übersehung die beyliegende Instructionsextracte verfertigen laßen. [Am Rand: /N. 9.]

Wir haben endlich beede gegeneinander gehalten und sind des untertänigsten [S. 32] Dafürhaltens, daß an denen verschiedenen Besoldungen auf den Fall, wann die jetzigen Diener abgehen und neue angenommen werden, die in der zwoten Fals ausgeworfene Abzüge stattfinden könnten.

Auf diese Zugänge wird dermahlen nichts gerechnet. Wohl aber könten sie, so wie sie nach und nach durch Dienstveränderungen entstehen bey den Revisionen des Plans in denselben aufgenommen werden. Wann einmahl alle Bedienungen durch Absterben oder auf andere Weise changiret haben, so beträgt als dann die Er- [S. 33] spahrnuß an Dienerbesoldungen zusammen

518 Rthl.

1 Alb.

10 Hlr.

Wir haben aber auch darauf gedacht, ob nicht dermahlen etwas durch ein und andere Veränderungen erspahret werden könten. Und es beträgt dasjenige, was wir auf diese Weise herausgebracht haben

292 Rthl.

3 Alb.

6 Hlr.

gleichbaldige Ersparnuß, wobey übrigens ebenso wohl, als bey obigen eventuellen Abzügen allenthalben die nötigen Erläuterungen und Bewegungsgründe hinzu gefügt sind.

Die plansmäsige Einrichtungen mit der Küche und dahin gehörige [S. 34] Branchen der Haußhaltung fruchten unter andern auch den Abgang mehrerer kostspieliger Haußdiener. Diese beträchtliche Ersparnüße werden aber bey der Küchenverfaßung in Anschlag gebracht.

[Am Rand: Küchenhaußhaltung]

Gröser kan ohnmöglich die Verwirrung in irgend einem Stücke seyn, als sie bey der Küche ist. Und durch eine uralte unglückseelige Harmonie scheint sie gleichsam mit der grösten Kunst zu einem Unwesen ausgebildet zu seyn, wobey alle üble Haußhaltung, und die ganze Menge von kleinen und großen Verschwendungen, Unterschleiffen und Betrügereyen, [S. 35] lange Zeit verborgen blieben.

Man hat alle Jahre an diesem wichtigsten Theile der Hainaischen Wirtschafft auszubeßern gesucht, aber bey dem tief eingewurzelten Verderben konnten Particularverbeßerungen nicht helfen, und nur eine totale Umschmeltzung wird den Satz des Übels angreifen und eine Verbeßerung hervorbringen, die eben so groß als unerwartet seyn muß.

Die Mühe und Arbeit, die es erfordert hat, um nur endlich den bißherigen wahren Aufwand auf die Küche, Brauerey und Beckerey zuverläßig zu erfahren [S. 36] ist schlechterdings unbeschreiblich. Und das ist zugleich der stärckste Beweiß von der horrenden Confusion, worinnen alles begraben liegt. Mühsam mußten die vielerley Arten von Aufwand aus mancherley Rechnungen zusammengesucht werden und gleichwohl bleiben biß diese Stunde viele Posten unbestimmt, die bißhero nicht in den mindesten Anschlag kommen. Mehrmals mußten die ganze Überschläge völlig umgearbeitet werden und es entdeckten sich immer mehrere Quellen, die bißhero in die Küche gefloßen waren, ohne daß man im geringsten [S. 37] darauf gerechnet hätte. Auf diese Weise vergrößerte sich der Anschlag allmählig von 10.902 Rthl. 28 Alb. 3 Hlr. biß zu der considerablen Summe von 11.833 Rthl. 8 Alb. 9 Hlr.

Wir laßen alle die vorhergehende Anschläge hinweg und legen nur denjenigen bey, der nach wiederhohlten Prüfungen als der richtigste und sicherste befunden worden ist. Der Küchenaufwand belauft sich nunmehr auf jährliche [Am Rand: /N. 10]

12.890 Rthl.

20 Alb.

7 Hlr.

Und der Überschlag selbst zeigt umständlich, was wir dabey für Reguln beobachtet haben.

Wir haben mit genauer Sorgfalt auf Mittel gedacht, [S. 38] die dem gantzen Küchenunfug steuern und dem verfallenen Hospital eine erhebliche Erleichterung verschaffen möchte. Wir finden aber nach allen Untersuchungen keines, das den Enzweck im gantzen beßer erreichen würde, kein souveraineres Mittel, als eine mit Vorsicht eingerichtete {Admodiation|Verpachten/Outsourcen} der ganzen Küche und darzu gehörigen Brauerey und Beckerey. Lange haben wir uns neben der überhäuften Menge anderer Gegenstände mit einem Mittelding von Admodiation und Administration abgegeben. Aber alle Betrachtungen führten uns immer wieder auf die Admodiation zurück, die ganz allein den Plan [S. 39] eine Haltung geben und und in den Stand setzen kann, die nötige sichere Bilancen zu ziehen.

Wenn auch die Admodiation nicht gleich einen auf dem Papier zu berechnenden grosen Nutzen schafte, so würde sie schon unumgänglich nötig sein, um nur einmahl die unzehlige Mißbräuche und Unterschleiffe abzuschneiden, die sonst immer so wenig zu heben seyn werden, als sie grundschädlich und verderblich sind.

Es würde langwierige ununterbrochene Beobachtungen erfordern, wenn man das Heer von einzelnen Fehlern nur dem Nahmen nach [S. 40] kennen lernen wollte, und bey denen weitläufigsten Reglements würde man dennoch das gantze, wie in einer constringirten Übersehung bekommen.

Wir haben uns selbst den Einwurf gemacht, ob nicht bey einer Admodiation dem Armuth vielleicht zu nahe getretten werden möchte. Aber es kan durchaus nicht schlechter behandelt werden, als es jetzo geschiehet, und es wird im Gegentheil bey einigen ehrlichen Admodiateurs und bey der pünctlichen Aufsicht, die wir in der Folge untertänigst antragen werden, unstrittig gewinnen. [S. 41]

Jetzo wird man mit mündlichen und schriftlichen Klagen über die schlechte Speißung überhäuft. Und in der That ist das Schicksal der Elenden beklagenswerth, die sich hier mit einer erbärmlichen Kost abfinden laßen müßen, indeß daß viele von der Schaar der Haußdiener nach ihrer Art in einer gewißen Schwelgerey leben und den Armen, die gleichwohl eigendlich die Hauptpersonen des Instituts sind, das Beste hinwegnehmen. Eine weit aussehende Anstalt in der Küche, zween Köche und soviel Mägde und Beyläuffer haben am Mittage immer weiter nichts ausgerichtet, als ein Stück [S. 42] Ochßen- oder anderes Fleisch gekocht, woran die simple – von Fettigkeit sehr geläuterte Brühe die Suppe ausmacht und womit ein öfters ungenießbahres Gemüße verbunden wird.

Für eine Entreprise wären Küche, Brauerey und Beckerey zusammen genommen zu weitläuftig und würde nicht gehörig übersehen werden können. Wir sind also des untertänigsten Dafürhaltens, daß diese drey Branchen der inneren Haußhaltung zu separiren seyen.

Zu dieser Absicht waren auch separirte Anschläge nötig, welche wir beylegen, und [S. 43] beträgt die Brauerey nach dem bißherigen Zustand

[Am Rand: /N. 11.]

jährlich

1.733 Rthl.

10 Alb.

11 Hlr.

[Am Rand: /N. 12.]

Die Beckerey

4.041 Rthl.

18 Alb.

2 Hlr.

Summa

5.774 Rthl.

29 Alb.

1 Hlr.

Diesem von dem toto des Küchenaufwands abgezogen

totum

12.890 Rthl.

20 Alb.

7 Hlr.

bleibt als Aufwand für die eigendliche Küche

7.115 Rthl.

23 Alb.

6 Hlr.

Wenn man nicht bey dem Hospital einer schleunigen Hülffe benöthiget wäre, so wäre es der gewöhnliche Weg gewesen, auf eine Ausschreibung und {Subhastion|öffentliche Versteigerung} dieser Admodiationen untertänigst anzutragen. Da aber dieses alles nicht nur von weiter [S. 44] Hand, sondern auch sehr unsicher gewesen wäre, und wir uns immer nicht im Stande gesehen hätten, etwas Positives vorzubringen und dem Plan einen bestimten Abschluß zu geben, so haben wir uns bemühet, tüchtige Entrepreneurs ausfindig zu machen und das ist uns endlich in Absicht auf die drey verschiedene Admodiationen gelungen.

[Am Rand: Brauerey.] Wie viel Bier nach der neuen Einrichtung bey dem Hospital nötig ist,

[Am Rand: /N. 13.] zeigt die Anlage. Wie wir salva ratificatione selbst mit dem bisherigen Braumeister übereingekommen und wie wir alles Nötige zu wahren auserst bemühet gewesen sind, zeigt [S. 45] [Am Rand: /N.14] die weitere Anlage. Und aus der dritten ergibt sich, daß nunmehro die Brauerey jährlich kosten wird [Am Rand: /N.15.]

1.062 Rthl.

9 Alb.

8 Hlr.

[Am Rand: Beckerey.] Die künftige Consumtion des Brods, welche ehedem zu hoch als zu gering gegriffen ist, wird aus der Beylage [Am Rand: /N. 16.] gnädigst zu ersehen seyn; die fernere Beylage zeigt auf ähnliche Weise, [Am Rand: /N. 17.] wie wir mit dem bisherigen Beckermeister ebenfalls {salva ratificatione contrahirt|unter Vorbehalt der Ratifizierung verhandelt} haben. [Am Rand: /N. 18.] Und endlich ist in der Beylage der diesem Plan gemäse Betrag der Beckerey zu ersehen mit

2.085 Rthl.

10 Alb.

4 Hlr.

[Am Rand: Eigentliche Küche.] Nach der neuen Einrichtung fallen eine Parthie bißheriger Kostgänger völlig hinweg und sind diese in der Beylage [Am Rand: /N. 19.] verzeichnet, auch die Gründe angegeben, weßhalben sie wegfallen.

2.)    Wollte es nötig sein, daß eine andere Parthie Haußdiener aus der Kost und auf ein Gewißes an Geld und Früchten gesetzet würde. [Am Rand: /N. 20.] Dieses ist in der weitern Belyage mit Beyfügung der nötigen Erläuterungen geschehen, und wird der Betrag weiter unten ausgeworffen werden. [S. 47]

3.)    Haben wir in verschiedenen Stücken mit Anführung der Bewegungsgründe abgeänderten Regulativ der verschiedenen Arten von Kost entworfen, [Am Rand: /N.21.] und

4.)    ein Verzeichnuß derjenigen Personen errichtet, welche diese verschiedene Kosten künftig plansmäsig genießen werden, ferner legen wir

5.)    denjenigen Accord bey, den wie salva [Am Rand: /N.22.] ratificatione mit dem hiesigen Wirth Merle, einem ehrlichen, activen und vermögenden Manne et Consorten abgehandelt haben, und sind in dem subadjuncto die erforderliche Erläuterungen ebenfals angebracht. Endlich berechnet [S. 48] [Am Rand: /N. 23]

6.)    die Beylage den Aufwand, der auf diese Weise bey der Küche künftig seyn wird, und womit solche jährlich füglich bestehen kann [Am Rand: /N. 24.]

5.568 Rthl.

22 Alb.

Umb nun die durch alle diese operationen entstehende jährliche Ersparnuß kurtz übersehen zu können, so rechnen wir den plansmäsigen Aufwand für die Brauerey, Beckerey und eigendliche Küche hier zusammen

Rthl.

Alb.

Hlr.

Brauerey pag. 44

1.062

9

8

Beckerey p. 45

2.085

10

4

Eigendliche Küche p. 46.

5.568

22

-

summa

8.716

10

-- [S. 49]

und ziehen nunmehro diese Summe von dem bißherigen Aufwand ab

Bißheriger Aufwand p. 37

12.890

20

7

Die vorherige plansmäßige Summe

8.716

10

-

Abgezogen bleibt

4.174

10

7

Welche 4.174 Rthl. 10 Alb. 7 Hlr. wir also aus den durch die neuere salva ratificatione zu Stande gebrachten Reglements entstehenden klaren Nutzen nicht nur hier ansetzen, sondern auch bey dem Abschluß des Plans annehmen werden.

[Am Rand: Kleiderey] Diese kostet nach dem 9-jährigen Durchschnitt jährlich

1.555 Rthl.

24 Alb.

2 Hlr. [Am Rand: /N. 1.]

Und noch im vorigen Jahr beliefe sie sich nach der Anlage auß [Am Rand: /N. 25.]

1.246 Rthl.

14 Alb.

3 Hlr. [S. 50]

Es sind darunter die eigendliche Kleydung der Hospitaliten und Haußdiener, die Bettung und das bey der Landwirthschaft erforderliche Geräth an Säcken und dergleichen begriffen. Und das alles hat keinen Fuß, keine bestimte Ordnung, wohl aber herscht auch hierin eine Menge von Mißbräuchen und Unterschleiffen. Wir bescheiden uns gerne, daß mit Leuten, die gantz oder zum Theil ihres Verstandes und ihrer Sinnen nicht mächtig sind, in Ansehung der Kleidung keine sonderliche Ordnung möglich seye. Aber im Gantzen muß sich doch immer ein gewißer Fuß festsetzen laßen, zumahl da die mehrsten Hospitaliten nur [S. 51] alt und gebrechlich sind, und folglich die Schonung ihrer Kleidungsstücke von ihnen gefordert werden kann.

Es komt darauf an, daß

1.)   allen Hospitaliten, die eines Befehls fähig sind, die Kleidung wenigstens auf zwey – auch nach befinden – drey Jahre gegeben und ihnen dabey angekündiget wird, daß sie solche schonen und nicht muthwillig verderben, widrigenfals sich gewärtigen sollen, daß ihnen dann ohngeachtet vor Ablauf der bestimten Zeit keine neue gegeben und sie dabey mit einer Hospitalitten Strafe angesehen werden sollten. [S. 52]

2.)   muß [d]er Einkauff des Zeugs und Zugehörigen oeconomischer als bißher besorgt,

3.)   mit dem abgelegten pp räthlich zu Wercke gegangen besonders auch

4.)   das Bettzeug recht in Obacht genommen werden.

Wir haben durch den Küchenmeister ein Verzeichnuß der Personen errichten laßen, welche zu kleiden sind, und dabey einen Überschlag von Ihme verlangt, was ein jeder in zwey Jahren [Am Rand: /N. 26.] kosten möchte.

Wir haben ein ähnliches Verzeichnus von der Bettung verlangt; aber beyde sind zu hoch gegriffen. [Am Rand: /N. 27.] Wir fanden dahero nöthig, alles was die Kleydung [S. 53] betrift, mit dem Fürstlichen Samtobervorsteher durchzugehen, und da

1.)   nach den neuen Einrichtungen viele Personen aus der Kleidung komen, da [Am Rand: /N. 28.]

2.)   der bißherige beträchtliche Aufwand an Linnen bey der Küche, bey der Beckerey, Brauerey und bey denen Mühlen schlechterdings aufhöret, da

3.)   insbesondere der Mißbrauch der Hospitalssäcke (denn diese waren bißher die gemeine Säcke vor gantz Haina und der Gegend) schlechterdings aufhören muß, da

4.)    ein bis jetzo zum Beweiß einer unglaublichen Unordnung gäntzlich ermangelndes [S. 54] Inventarium des Bettwercks zufolge des dießjährigen Moniti ereichet werden wird.

Endlich aber auch

5.)   die in Abschrift beyliegende [Am Rand: /N. 29.] nützliche Verordnung währender Visitation von dem Fürstl[ichen] Samtobervorsteher erlaßen worden ist und befolgt werden muß. So sind wir des Dafürhaltens und ist der Fürstl[iche] Samtobervorsteher auch seines Orts der zuversichtlichen Meynung, daß künftig sämtliche Kleidung und Bettwerck mit jährlichen

900 Rthl.

füglich bestritten werden könne.

Wir haben bey allen Gelegenheiten die Regel [S. 55] {obstrahiret|beachtet}, daß es in Haina sehr nötig seye, allenthalben, wo nur Ausscheiffungen möglich sind, unverbrüchliche Grentze zu setzen. Der Erfolg wird es zeigen, daß man zwar bißhero viel verthan hat, daß man aber auch mit Wenigerem auskommen kann, wenn es nicht mehr frey stehet, in den Tag hinein zu handeln.

Der bißherige Auswand auf die Kleidung betrug

Rthl.

Alb.

Hlr.

1.555

24

2

dem Plan gemäß

900

-

-

Abgezogen bleibt zur Ersparnuß jährlich

655

24

2

[Am Rand: Artzney und Artztlohn] Hat nach dem 9-jährigen Durchschnitt bißhero [S. 56] jährlich ertragen:

261 Rthl.

4 Alb.

Wir legten zur Probe ein Conto dieser Art bey, wenn solches nicht allzu weitläuftig wäre, und halten übrigens dafür, daß diese Ausgabe gleich der vorigen einzuschräncken und dafür ein gewißes Quantum festzusetzen seye.

Der Chirurgus ist für sich hinlänglich besoldet. Die mehresten Hospitaliten sind keiner Cur und folglich auch keiner Artzeney fähig. Überhaupt wäre fleisig auf {simplicia|unvermischte/einfache Medikamente} zu sehen, und wären nicht ohne Noth {composita|zusammengesetzt} zumalen {exotica|auswärtig/exotisch} zu brauchen. Die Artzeney könte [S. 57] in diesem und manchem andern Betracht mit jährlichen

100 Rthl.

gar füglich bestritten werden und wäre diese Summe unter keinerley Vorwand je zu überschreiten.

Bißheriger Aufwand auf Artzney und Artztlohn

Rthl.

Alb.

Hlr.

261

4

-

Plansmäsig

100

-

-

Abgezogen ergibt sich die jährliche Ersparnuß von

161

4

-

[Am Rand: Bauwesen] Dieses kostet nach dem 9-jährigen Durchschnitte jährlich

1.417 Rthl.

5 Alb.

2 Hlr.

es sind aber auch von älteren Zeiten biß hieher immer viel Überfluß, Mißbräuche [S. 58] und Verschwendungen mit untergelaufen.

Bey denen außerst bedencklichen Umständen des Hospitals ist es wohl der erste in die Augen fallende – und schon dem {sensu communi|gesunde Vernunft} gemäße Satz, alles neue Bauwesen muß schlechterdings und ohne einige Ausnahme {cessiren|unterbleiben}.

Das Hospital hat in der That keinen Mangel an Gebäuden. Es hat ihrer mehr, als es haben sollte. In vorigen beßeren Zeiten bauete man nach Gefallen bald hier, bald da, und daraus ist besonders auch die Menge von übel ausgedachten [S. 59] kleinen und grösern Anbäuen und wunderlichen Erckern entstanden, die doch immer nächst den Hauptgebäuden kostspielig zu unterhalten sind.

Das {arbitraire|zufällige} Zuthun abthun und was dergleichen detaillirtes Bauwesen ist, muß ebenfals cessiren. Und wann hier oder da überflüßige Gebäude sind, so ist es rätlicher, sie ganz eingehen zu laßen, als jährlich unnötige Unterhaltungskosten zu tragen.

In denen Vogteyen nimt das Bauen kein Ende und die Unterhaltungskosten der Vogtswohnungen sehr ofters mit dem [S. 60] Betrag der gantzen Vogteyrechnung in gar keinem Verhältnus, sogar hat schon verschiedentlich aus der hiesigen Rentherey Geld zugeschoßen werden müßen.

Sicherer Erkundigung nach sind jetzo die Vogteyhäußer in einem solchen Zustande, daß sie dauren können und kleinere Reparationen müßen ohnehin die Vögte durchaus selbsten bestreiten.

In denen Vogteyrechnungen darf also von nun an und biß auf beßere Zeiten nicht das Mindeste mehr für Bauwesen in Ausgab paßirt werden.

Mit denen Wohnungen [S. 61] der hiesigen Beamten und Diener wäre es auf ähnliche Weise zu halten, nur mit dem Unterschied, daß hier ehender, als in denen entlegenen Vogteyen, besonders {tempore visitationis|zu Zeiten der Visitation} nach Befinden ab- und zu gethan werden kan.

Am allermehrten wäre auf die Unterhaltung der oeconomischen Gebäude, besonders auch der sehr verfallenen Ringmauer zu sehen, jedoch letztere nur succesivè zu repariren.

Das Project, sie auf einmahl wieder herzustellen, harmonirt nur mit Umständen, die etwa nach 30 Jahren wieder vorhanden seyn könten.

Wir können zu [S. 62] Vermeydung außerordentlicher Weitläuftigkeiten hier nicht in das Detail eingehen. Wir sind aber überzeugt, daß, wann vorstehende Grundsätze, wann verschiedene andere theils in diesem Plan, theils in dem diesjährigen Visitationsrecesse versehenen Anordnungen pünctlich beobachtet werden, daß alsdann das hiesige Bauwesen höchstens mit Jährlich

500 Rthl.

wohl bestritten werden kann.

Holtz und Steine, Kalck und Ziegel sind hier theils in gar keinem, theils in einem sehr geringen Werthe. Die Handlanger bey [S. 63] dem Bauwesen können ofters auch aus Hospitaliten bestehen und was dergleichen Vortheile mehr sind, die alle im Ganzen sehr beträchtlich ausfallen. [Am Rand: /N. 30.] Zum Überfluß haben wir auch noch anliegendes {parere|??} erfordert, und stimt solches damit überein, daß das sämtliche Bauwesen in vorstehendermaße mit der ausgeworfenen Summe bestritten werden könne.

Bisheriger Aufwand

1.417 Rthl.

5. Alb.

2 Hlr.

Plansmäsig

500 Rthl.

-

-

Abgezogen bleibt Ersparnuß

917

5

2

[Am Rand: Dienst- oder Frohndverfaßung] In diesem Stücke herscht ebenfals die unordentlichste und verdorbenste Haushaltung, [S. 64] eine Verwirrung beynahe ebenso groß als bey der Küche. Je weiter man fragte, desto mehr entdeckte man die unverzeihlichsten Mißbräuche und allenthalben ruinirte dieser Unfug die Unterthanen, aber gewiß auch das Hospital.

Wir haben alles durchgedacht, was unsers unzielsetzlichen Dafürhaltens zur gründlichen Reformation dieses Unwesens gereichen könnte, und zur Gewinnung der Zeit haben wir unsere Gedanken durch den geschickten und mit einem löblichen Eyfer versehenen Samtamtsvogt Kuchenbecker [Am Rand: /N. 31.] in der Anlage antworten laßen, worauf wir uns mit [S. 65] gnädigster Erlaubnuß beziehen.

Die Dienste zur Küche, zur Beckerey, zur Brauerey, zu den Mühlen fallen mit in den im ganzen sehr kostspieligen Ausspeißungen verschiedener Art in Absicht auf das Hospithal völlig hinweg.

Bey denen Bauwesen werden sie ebenfalls sehr eingeschränckt. Diese Ersparnüße sind aber effectivè schon im Anschlag. Hingegen rechnen wir in Absicht der übrigen Verbeßerungen sicherlich auf jährliche

100 Rthl.

-

-

Ersparnuß, diese jedoch specificè zu calculiren ist in verschiedenem Betracht schlechterdings unmöglich. Doch sind wir überzeugt, [S. 66] daß ehender mehr, als weniger heraus kommen werde.

Abschluß des Plans

Rthl.

Alb.

Hlr.

Die gantze Einnahme des Hohen Hospithals Haina, incl[usi]vè der Vogteyen bestehet nach dem {rectificirten|aufgerichteten} Generaletat Nr. 1 in jährlichen

41.599

11

-

Hinzu komen die neuen Verbeßerungen und zwar p. 27 dieses Plans von denen Mühlen

359

21

2

an verpfachteten Grundstücken, Bächen und Teichen, p. 29

56

31

-

Summa.

42.051

31

2

[S. 67]

Durch die plansmäsige neuere Einrichtungen wird an der bißherigen jährlichen Ausgabe ersparet.

An der Ausgabe Besoldungen pag. 33

292

3

6

An der ganzen Küchenhaußhaltung incl[usi]vè Beckerey, Brauerey pag. 40. die beträchtliche Summe von

4.174

10

7

An der Kleyderey pag. 55

655

24

2

Artzney- und Artztlohn pag. 57

161

4

-

An dem sämtlichen Bauwesen pag. 63

917

5

2

Durch beßere regulirung des Dienstwesens pag. 65

100

-

-

Summa plansmäsiger Ersparnüße

6.300

15

5 [S. 68]

Nunmehro ziehen wir diese Summe von der bißherigen Totalausgabe ab:

Bißherige Totalausgabe nach dem 9-jährigen Durchschnitt vide N. 1

42.588

15

3

Plansmäsige Ersparnüße

6.300

15

5

Abgezogen bleibt plansmäsige Ausgabe

38.987

31

10

Plansmäsige Einnahme und Ausgabe miteinander verglichen

Einnahm

42.051

31

2

Ausgabe

38.987

31

10

Läst sich nicht nur letztere mit ersterer bestreiten, sondern es bleibt noch statt des vorhinnigen

jährlichen Mangels von 3.689 Rthl. 4 Alb. 3 Hlr. jährlicher Überschuß

3.063

31

4 [S. 69]

Schuldenweßen des Hospithals.

Das erste woran wir nunmehro dencken können, ist die Tilgung der schweren Schuldenlast.

[Am Rand: /N. 32.] Das Hospital hat nach der Anlage verzinßliche und unverzinßliche Schulden. Da aber der Credit doch einigermasen erhalten seyn will, auch die Conto Glaubiger, ohnerachtet sie freylich an den Preißen hohe Zinßen vorgeschlagen haben, doch nicht gänzlich im Stich gelaßen werden können, so ist wohl leyder! nichts übrig, als die unverzinßliche Schulden durch eine bald thunlichste Aufnahme in verzinßliche zu verwandlen und macht also die ganze Schuldenlast, [S. 70] wann wir nicht diesem Plan alle nur mögliche Dauer und Sicherheit zu geben wünschten; so könten wir vielleicht von dem p. 68 berechneten Überschuß ein Mehreres annehmen. Aber für Rechnungsirthümer (denen wir uns jedoch nicht bewußt sind) und sonsten nehmen wir nur an, daß von dem Gantzen der 3.063 Rthl. 31 Alb. 4 Hlr.s jährlich übrig bleiben werden

1.000 Rthl.

Wodurch dann sämtliche Schulden ohngefehr erst in 30. Jahren bezahlt seyn würden.

Inzwischen hoffen wir mit vieler Zuversicht, daß sich das Amortisationsquantum in der Folge auf [S. 71] auf mehr als eine Weise beträchtlich vermehren werde.

Die Waldungen bieten nach denen Anträgen der Waldvisitation de anno 1771 eine grose Menge forstmäsig zu schlagendes Holtz dar und es ist nicht nur zu wünschen, sondern auch in mehr als einem Betracht zu hoffen, daß man damit Absatz finden werde. Die benachbarte Hütten- und Hammerwercke werden desselben zum Theil in Kurtzem benötigt seyn und es werden sich auch andere Gelegenheiten zum Absatz finden, welches alles wir jedoch näherer fürstlicher Correspondenz ausgesetzt seyn laßen.

Die übrige bey der Abhandlung der Einnahm vor- [S. 72] gekommene Gegenstände die Landwirthschaft, die Pottascherey und s[o] f[ort] werden sich durch die einzuführende Verbeßerung von Tage zu Tage erbiebiger zeigen und man wird sich im Stande sehen, mit immer stärckeren Schritten der Schuldentilgung entgegen zu eilen.

 

[Am Rand: Schließliche Anträge] Unter die schließliche Anträge dieses Plans gehören übrigens nunmehro nachfolgende:

I. Wann der Plan die Höchste Genehmigung erhalten wird, so wäre solcher dem Fürstl[ichen] Samtobervorsteher durch ein gnädigstes Samtrescript mit allen Beylagen baldigst bekandt zu machen.

II. Der Samtobervorsteher hätte als- [S. 73] dann ohne einigen Zeitverlust sämtlich concernirende Subalternen die nötigen Befehle und Extracte aus dem Plan zuzufertigen.

III. Insbesondere für die gleichbaldige förmliche Ausfertigung der Admodiationscontracte zu sorgen und solche vorhero im Concepte zur Höchsten Ratification untertänigst einzusenden.

IV. Weil sich alles beßer rangirt und abschließt, so würde der Plan mit dem 1ten January künftigen Jahres seinen Anfang nehmen.

V. Ohne Ansehen der Person und mit nachdrücklicher Strenge müßte über die genaueste Beobachtung des Plans in allen seinen Theilen gewacht und zu dem Ende hauptsächlich [S. 74]

VI. bey jedesmahliger Samtvisitation von dem Fürstl[ichen] Samtobervorsteher eine umständliche Relation mit allen erforderlichen Anlagen abgelegt – und darinnen Punct vor Punct gezeigt werden, wie der Plan in allen Stücken beobachtet und ausgeführet worden seye.

VII. Da nach dem vorhergehenden viele künftige Verbeßerungen der Einnahme, auch fernere Einschränkungen der Ausgabe, noch zur Zeit in keinen Anschlag gebracht worden sind, dieses aber doch nach und nach, so wie die Verbeßerungen auf einen dauerhaften Fuß kommen, geschehen muß, so wäre nach der bereits oben geäußerten [S. 75] ohnzielsetzlichen Meynung allemahl nach Verlauf dreyer Jahren eine kurze Revisison des Plans, bey der ohnehin von dem Samtobervorsteher abzulegenden Relation vorzunehmen. Und auf diese Weise durch jedesmalige dreyjährige Überschläge die inzwischen entstandene Vermehrung der Einnahme und Verminderung der Ausgabe in den Plan zu recipiren, hierdurch aber das Amortizationsquantum verhaltnusmäsig zu erhöhen.

VIII. Da durch die plansmäsige Einrichtungen manchem seine bißherige unrechtmasige Vortheile sehr beschnitten werden, so kann man voraussehen, daß es an Halsstarrigkeiten und niedriger Cabale nicht fehlen wird. Mit unnachsichtlicher Strenge wäre daher [S. 76] gegen diejenige zu verfahren, welche sich dergleichen nur im Geringsten unterfangen. Und besonders wären die verschiedene Entrepreneurs eben so sehr für allem Schabernack und für hinterlistigen Nachstellungen zu schützen, als man sie auf der anderen Seite mit Nachdruck zu ihrer Schuldigkeit anhalten wird.

IX. Ein und andere Bedienten thut bei dem schleichenden Mechanismo, in den sie schon lange gerathen sind, eine sehr lebhafte Ermunterung und zum Theil ein starcker Antrieb nötig, wann anders der Dienst nur mit einigem Eyfer geleistet werden soll.

X. Sollte sich bey ein oder dem der anderen Entreprise einiger Anstand finden, so würde der gewöhnliche Weg einer sub- [S. 77] hastation freylich einzuschlagen seyn, obgleich alsdann das sichere und gewiße des Überschlags immer in einem Stücke so lange wegfallen würde, biß das {licitatum|Gebot} wieder bilanciret wäre.

X [sic!] Dencken wir noch an die Köche, die durch den Plan gantz ausfallen werden, wann sie nicht die Entrepreneurs beybehalten und wenn sie nicht etwa sonst ihr Unterkommen finden können, so wäre der Samtobervorsteher anzuweisen, sie baldthunlichst z[um] E[xempel] als Aufwärter zu placiren.

Hohe Samthospithalien Hoffheim, Merxhaußen und Gronau

 

So wie wir nach unserm besten Wißen und Gewißen den mühsamen und umständlichen Plan für das Hospithal Haina entworfen haben, so wünschten wir auch, daß wir für die [S. 78] übrigen Hospithalien das Nemliche zu leisten im Stande wären. Allein es fält und dieses schlechterdings unthunlich.

Einestheils hat uns die hiesige nie gnug zu ergründende und unbeschreibliche Confusion alle Zeit weggenommen, und anderentheils würde ohne local Untersuchung dennoch nie etwas treffendes zum Stande gekomen seyn. Zum Theil ermanglet alle local Kentnuß, zum Theil hat man doch bey vorhergehender Spezialvisitation diejenige Gegenstände und Gesichtspuncte nicht gehabt, welche numehro vorkommen. Wir konten also nichts zustande bringen, als die in den Anlagen befindliche Etats, [Am Rand: /Lit:a. /Lit:b. /Lit:c. /Lit:d. /Lit:e. /Lit :f.] auf deren Zuverläßigkeit wir jedoch beynahe eben so wenig bauen können, als auf die ersten Etats, die hier verfertiget wurden, und die man wiederhohlt wegwerffen mußte, biß endlich solidere zu Stande kamen.

Es [S. 79] hangt nunmehro von Höchstem Gnädigstem Gutbefinden ab, ob die übrige Samthospitalien ebenfals gegen Herbst visitirt und nach vorhergegangenen äußerst notwendigen Localuntersuchungen für jedes derselben ein ähnlicher Plan entworffen, hierdurch ihrem gänzlichen Verfall vorgebeuget und ihre künftige Wiederaufnahme nach Möglichkeit gegründet werden solle.

Haina, den 29ten Juny 1773

 

Von beeden gnädigsten Herrschafften zu diesem Plans-Geschäfte gnädigst verordnete  Commissarij

Heßen-Darmstatt

Heßen-Caßel

G. C. Stockhausen

J. W. Ihringk

J. M. A. Möller

J. D. Grimmel

A. von Haller"



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