Mediziner: Bader, Chirurgen, Physicus
Die Hospitäler verfügten über verschiedene Bedienstete, die sich im weitesten Sinn der medizinischen Betreuung der Hospitaliten widmeten. Diese medizinische Betreuung spielte bis zum Ende des 18. Jahrhunderts eine vergleichsweise geringe Rolle, was sich einerseits an der geringen Zahl ausgebildeter oder gar studierter Mediziner ablesen lässt, die von den Hospitälern direkt bestallt wurden, andererseits an den geringen Kosten, die die medizinische Betreuung im Vergleich zur Ernährung und Versorgung mit Kleidern verursachte. Das caritative Ziel der Hospitalsstiftungen richtete sich primär auf die lebenslange Versorgung von Alten, Gebrechlichen und – in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts vermehrt – Geisteskranken. In diesem Zusammenhang spielte eine ausgewogene Diät eindeutig die wichtigste Rolle.
Dennoch gab es auch eine medizinische Versorgung, die sich aber zumeist auf äußere Erkrankungen beschränkte, also Knochenbrüche und Wunden jeder Art. Die meisten Hospitaliten brauchten eine solche Versorgung freilich nicht, zumal das Wissen um innere und psychische Erkrankungen bis in das 19. Jahrhundert hinein eher gering war. Im Hospital arbeiteten daher vor allem Bader, die für regelmäßige Aderlässe, das Schröpfen und die Haarpflege zuständig waren, sowie Chirurgen, die sich mehr oder weniger deutlich auf die äußeren Erkrankungen zu beschränken hatten. Beide Gruppen verfügten über keine eingehenderen Universitätsstudien, sondern hatten eine entsprechende Ausbildung hinter sich. Sie sind sozial im Hospital eindeutig unter den Schreibern eingeordnet, auf derselben Stufe wie die Handwerker.
Daneben gab es das Amt des Physicus, der aber nur auf Anforderung oder in größeren Abständen in den Hospitälern aktiv wurde. Der Physicus war ein studierter Arzt, der die medizinische Betreuung in Städten oder größeren Bezirken zuständig war. Er wurde gerufen, wenn besonders schwere Erkrankungen auftraten. Darüber hinaus begutachtete der Physicus den gesundheitlichen Zustand der Hospitaliten vor der Aufnahme in das Hospital. Daraus ergaben sich zuweilen recht unspezifische Diagnosen, die zudem nur in Ausnahmefällen zu einer entsprechenden Behandlung führten. Bei diesen Diagnosen wurde auch die Arbeitsfähigkeit der Hospitaliten festgestellt.