Obervorsteher
Die Obervorsteher stehen an der Spitze der Hospitäler. Sie werden von den Landgrafen gemeinsam eingesetzt und unterstehen ihrer Kontrolle. Sie sind gleichzeitig Teil der von den landgräflichen Räten ausgeübten Kontrolle in den jährlich stattfindenden Visitationskommissionen. Das heißt auch, dass sie von der Visitationskommission selbst nicht untersucht werden, obwohl sie ebenfalls Anteil an den Einnahmen des Hospitals haben.
Die Beteiligung der Obervorsteher ist für alle wichtigen Entscheidungen im Hospital erforderlich, sowohl bei der Bestallung und gelegentlichen Entlassung der Bediensteten als auch bei An- und Verkäufen der Güter des Hospitals. Sie sollen darüber hinaus Aufsicht über die Unterbringung und Versorgung der Hospitaliten haben.
Die Obervorsteher sind im 18. Jahrhundert grundsätzlich adliger Herkunft, zumeist mit einer Vergangenheit in der hessischen Armee. Sie wohnten bis zum Ende des 17. Jahrhunderts meist in der Nähe des Hospitals Haina, wohin sie bei Bedarf reisen konnten. Obervorsteher Wilhelm Ernst von Geismar (1691-1714) schlug im Jahr 1693 den Umzug in das Hospital Haina vor, wo er ein eigenes Haus bezog, um die Kontrolle der Hospitalsorganisation verbessern zu können. Seither verbringen die Obervorsteher die meiste Zeit im Hospital Haina selbst und bereisen die anderen Hospitäler, unregelmäßig.
Liste der Obervorsteher der Hohen Hospitäler vom ausgehenden 17. bis zum beginnenden 19. Jahrhundert:
Wilhelm Ernst von Geismar, 1691-1714
Wilhelm von Urff, 1715-1746
Ludwig Balthasar von Weitolshausen, genannt Schrautenbach, 1746-1756
Adam Friedrich von Cappellan zu Lüderbach, 1756-1767
Arnold Haller von Reitenbuch, 1767-1785
Ludwig Friedrich von Stamford, 1786-1803
Carl Wilhelm, Freiherr von Breidenbach zu Breidenstein, 1803/05-1810
Nach der Franzosenzeit wurde das Amt des Obervorstehers aufgegeben.