„An H[errn] Haußschreiber Mizenius zu Hofheim
Dero Nachläßigkeit im Dienst ist ganz unausstehlich und hätte ich mir von einem vernünftigen und gesitteten Menschen dergleichen nie vorgestellt. Sie versprachen mir den 4.ten Aug[ust] auf meinem Zimmer, wie sie mir die Kleiderey-Specification, die ich an F[ürstliche] S[amt] C[ommission] schicken wollte, brachten, daß sie mir die Meinige mit nächstem Posttag, zu Completirung der Acten, die ich ins hiesige Archiv zu deponiren hatte, senden wollten.
Nicht genug aber, daß dies nicht geschah, schickten sie solche erst mehr als 5 Wochen nach meiner Abreise. Und zwar nicht unter der meinen, sondern unter Adresse des H[errn] Amtmann Fuhrhans hieher, ohne eine Zeile dabey weiter zu schreiben, vermuthl[ich] aus Faulheit, diese Mühe zu ersparen. Und zwar so schlecht zugemacht, daß das Packet offen hierher kam. Ich brauche dies pflichtwidrige Betragen von ihrer Seite mit keinem Namen zu belegen, denn es stempelt sich von selbst. Und warlich, niemand bey gesundem Sinn würde so handeln. Noch mehr: ich frug H[errn] Hofrath Reush vor einigen Posttagen, ob er von ihnen, wie ich ihnen vor meiner Abreise von dort ausdrücklich befohlen hätte, bereits auch so eine Kleiderspecification für dasige Repositur schon längst erhalten hätte? Und mit gestrigem Posttag antwortete er mir mit Nein! Sie seyen, setzte er hinzu, bald nach meiner Abreise 5 Tage krank gewesen. Thäten aber, ob sie gleich schon längst wieder hergestellt seyen, nichts. Er bekäme sie gar nicht zu sehen, als wenn er ihnen etwa begegnete, wo sie alsdann kaum an den verkehrt sitzenden Hut griffen, und giengen nur den ganzen Tag spazieren. Ich sehe also hieraus, daß sie diesen braven Mann nur
bravionn, und gleichsam einen wahren
Bramarbas vorstellen wollen. Ändern sie in diesem Stücke ihre widrige Aufführung nicht, so sehe ich mich genöthiget, beyden gnädigsten Herrschaften alles pflichtschuldigst, devotest anzuzeigen, denn das Hospital kan ihnen nicht einen so ansehnlichen Gehalt an Geld, Kost pp. reichen, um sie blos wie einen Freyherrn nichts thuend herum streichen zu laßen.
Hierbey befehle ich ihnen ein für allemal, daß sie alle Morgen um 7 oder 8 Uhr zum Herrn Hofrath Reuß gehen und ihn persönlich fragen:
„Ob er Hospitalsarbeit für sie zu bestellen habe.“
Thun sie dieses nicht, so werde ich auff deßen Anzeige an beyde Fürstl[iche] Höfe ihre Widerspenstigkeit gegen mich und den dasigen Beamten unterthänigst berichten. Eben dies werde ich ohnfehlbar thun, wofern sie sich unterstehen, jemals wieder ohne Urlaub zu verreisen, wie sie seither schon mehrmals gethan haben, ohne bey demselben Urlaub zu nehmen.
Denn sie beleidigen dadurch nicht allein ihn, sondern auch mich vorzüglich, der ich ihnen, wie sie sich zu verhalten hätten, schriftliche und mündliche Befehle ertheilt habe.
Unverzüglich werden sie sich an die Schreiberey der Rubriquen zur künftigen Jahres-Rechnung machen, und wenn solche vollendet, erwarte ich sogleich von ihnen Bericht, daß es geschehen sey.
Haina, den 3.ten [Octobris] 1797 F v Stamford“