Korrespondenz über die Kosten einer Schwangerschaft im Hospital Hofheim
„Tit[ulus] S[erenissi]mi Darmst[adt]

Eure H[ochfürstliche Durchlaucht] verfehle ich nicht, hiermit unterth[änigst] anzuzeigen, daß sich die Hofheimer Hosp[italitin] Bazler aus Darmstadt, welche ao. 1792 durch ein F[ürstliches] Res[cript] gnädigst recipirt worden, von einem Schreinerburschen nach ihrer ersten Aussagen, nach lezterer aber vom Pförtner Jäger daselbst habe schwängern laßen und d[en] 10. d[ieses] laut Bericht des Hosp[italmeisters] Hof[rat] Reuhs mit einem Buben niedergekommen seye.
Gedachter Beamter hatte diesen Vorfall nun zu seiner Zeit, als die Impregn[ation] bekannt wurde, sogleich den Behörden angezeigt und schmeichelte sich in der Hofnung, daß die Person vom F[ürstlichen] Oberamt Darmstadt um so mehr abgeholt werden dörfte, als sie nicht das allermindeste, ohngeachtet ihrer städtischen Herkunft, und ihr weiter gar nichts fehlt, als daß sie einfältig ist, inserirt hat. Ob nun diese Sache bey F[ürstlichen] Reg[ierung] oder bey erwähntem Oberamt liegengeblieben, ist mir unbekannt. Als sie aber unvermuthet, indem man ihre Niederkunft noch entfernt glaubte, wehen bekam, schrieb Hof[rat] Reuhs sogleich an F[ürstliches] Oberamt, daß des Weibsbild abgeholt werden möchte, welches dann auch dasselbe dem Magistrat zu Darmstadt eben denselben Tag zu bewerkstelligen befahl. Statt, daß dies aber geschehn wäre, erließ der Oberburgermeister Hofmann daselbst beygebundenes abschriftl[iches] Schreiben an denselben, zufolge welchem er in Zweifel ziehn will, ob die Stadt die Kosten zu tragen habe oder nicht. Der H[ospitalmeister] veraccordirte nun hierauf die Stillung des Kindes, um so mehr an eine Bäurin zu Crumstadt jährl[ich] für 55 G., als die Mutter darunter sehr gefährlich krank darnieder liegt, folglich demselben doch selbst keine Nahrung hätte geben können. Welches alles derselbe dann auch obbefogtem Oberburgermeister gemeldet, der ihm den 12.t[en] d[ieses] wieder antwortete: er wolle ihm die Verfügung des Stadtraths zukünftigen Dienstag übermachen.
Da es nun überaus hart und fürs dasiege Institut in der That unaufbringlich seyn würde, wenn es die Stillungskosten dieses Kindes tragen und die Mutter dazu auch verpflegen sollte, als bitte ich, nach meiner aufhabenden theuren Pflicht allen und jeden dergleichen Schaden und Nachtheil von den hohen Instituten abzuwenden, Eure H[ochfürstliche Durchlaucht] unterth[änigst] den gnädigsten Befehl an den Magistrat zu Darmstadt ergehen zu laßen, daß solcher ohne Widerrede die Stillungskosten an die Crumstadter Amme vergüten und in der Folge für das arme Geschöpf weiter sorgen müße.
Nachdem es auch zum grösten Scandal gereichen und von sehr üblen Folgen seyn müste, wenn die Hosp[italitin] Bazler länger im Hospital bleiben dörfte, als bitte ich hierdurch devotest, daß mir gnädigst erlaubt werden möge, dieselbe nach ihrer völligen Wiederherstellung ausweißen laßen zu dürfen.
In Erwartung gnädigster Verhaltungsbefehle hierüber ersterbe ich in tiefster Ehrfurcht
E[uer] H[ochfürstlichen Durchlaucht]
[keine Unterschrift]
Haina, d. 19.ten Febr[uar] 1803.“
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