Gesuch von Hainaer Hospitaliten angesichts der im Jahr 1787 angeordneten Ablieferung von Leichen an die Universitätsanatomie in Marburg
trägt Aufschrift: “Res[olution] beruhet 1

“Durchlauchtigster Landgraff
Gnädigster Fürst und Herr!
die gnädigst-emanirte Verordnung, daß alle Hoßpitalitten von Caßelischer Seite 3, welche gratis ins Hospital aufgenommen worden sind, nach Marburg auf die Anatomie gebracht werden müßen, hat unter selbige[n] einen solchen Schrecken verbreitet, daß mancher nicht ruhig sterben kan, sondern sich bloß nicht nur bey seinem Leben, sondern hauptsächlich am Ende seiner Tage, wo er doch auf etwas anders denken solte, mit einer fürchterlichen Vorstellung martert. Zumal er noch täglich sich dem Vorwurf derer vom Hauß Darmstadt Recipirten ausgesetzt sehen muß, daß sie hier blieben und wir nach Marburg auf die Anatomie gebracht würden.
Angesehen nun von blödsinningen Menschen keine Überlegung zu fordern ist, als haben wir E[ure] Hochfürstl[ich]e Durchlaucht hierdurch unterthänigst bitten wollen, die gnädigste Resolution zu ertheilen, daß wir hier auf den Gottesacker wie vorher begraben werden dürffen, dann ohne uns die Anatomie doch wohl bestehen möchte. Die wir in aller Unterthänigkeit ersterben.

E[uer] Hochfürstl[iche]n Durchlaucht

unterthänigste, sämtlich gratis recipirte Hospitalitten zu Haina”

Aufschrift außen:
„Sämtliche gratis recipirte Hoßpitalitten zu Haina, und zwar Caßelischer seits stellen unterthänigst vor und bitten, daß sie von Transportirung nach Marburg auf die Anatomie möchten in Gnaden verschonet, und auf den Hainaischen Gottes-Acker wie vorher begraben werden, wie innhalts.”
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