Antrag auf Bewilligung einer Pension für die Witwe wie Waisen des Amtmanns Fuhrhans in Haina
“Durchlauchtigster Landgraf
Gnädigster Fürst und Herr!

Euer hochfürstlichen Durchlaucht haben wir vor geraumer Zeit devotest gebeten, unseren Kuranden, des verstorbenen Amtmann Fuhrhans hinterlassenen Kinder und deren Mutter, eine Pension huldreichst zu verwilligen, jedoch bis dahero noch keiner gnädigsten Resolution uns zuerfreuen gehabt:
Höchstdieselben desfals abermals zubehelligen würden wir nicht wagen, wenn sich unsere Kuranden und deren Mutter nicht in den allertraurigsten Umständen befänden. Sie haben kein Vermögen, kein Brod und müssen bei den jezzigen theuren Zeiten Noth leiden!
In Rücksicht dieser Umstände und weil wir glauben, daß es unsere Pflicht erheische, das Flehen unserer hülflosen Kuranden um Beistand und Unterstüzzung Euer hochfürstl[ichen] Durchlaucht submißest vortragen zu müssen, hoffen wir gnädigsten Verzeihung, wenn höchstdieselben wir um huldreichste Verwilligung einer Pension für unsere gemeldte arme Curanden und deren Mutter hirdurch nochmals untertänigst bitten
Solches p.p
Euer Hochfürstl[ichen] Durchlaucht

untertänigster
Franz Wittekindt.”

Es liegt bei Konzept eines Schreibens beider Landgrafen, Ludwig I. und Wilhelm IX., vom 24. Juni 1802.
Es datiert vor dem oben zitierten Brief, antwortet also auf das erste, nicht erhaltene Schreiben Wittekindts.
Es wird angeordnet, dass die Witwe zum einen das Gemüse aus dem von ihrem Gatten angelegten Garten genießen darf, freie Wohnung hat und außerdem pro Jahr 4 Malter Korn, zwei Malter Gerste, sechs Clafter Holtz und einhundert Rthl. an Geld aus den Einkünften des Klosters bekommt, bis ihre zur Zeit noch sechs unmündigen Kinder erwachsen sind.
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