Instruktion für das Amt des Fruchtwenders
„Da ihr Barthel Ritter von Löhlbach zu einem Fruchtwender des Hohen Hospitals Haina angenommen worden, so solt ihr euch nicht nur überhaupt treu und redlich betragen und das Beste des Hospitals auf alle Art befördern und allen Schaden nach eurem Vermögen von demselben abwenden, sondern auch insbesondere folgende Stücke beobachten.
1. So oft ihr von dem Fruchtschreiber oder Controleur erfordert werdet die Früchte, Mähl, Kleyen oder Maltz zu wenden, so solt ihr euch jederzeit ungesäumt einfinden und diese Arbeit treulich verrichten.
2. Wenn ihr etwas an den Früchten findet, das dem Hospital zum Schaden gereicht, es seye was es wolle, so solt ihr solches dem Fruchtschreiber und Controleur sogleich anzeigen.
Da ihr nun diesen Punkten in allem nachzukommen nicht nur mit Hand und Mund zugesagt, sondern auch desfals einen leiblichen Eid geschworen, so solt ihr, so lange ihr des Hospitals Fruchtwender seyn werdet, alles das jenige haben und geniesen, was eurer Vorfahr mit recht gehabt und genoßen hat. Und ist zu mehrerer Bekräftigung alles deßen diese Instruction von mir eigenhändig unterschrieben und besiegelt worden. So geschehen Haina, den 9.ten [Octo]bris 1766.“