Aufnahmereskripte – Unterlagen im Zusammenhang mit der beantragten Aufnahme in das Hospital – für Engelhard Ickler
“Friedrich von Gottes Gnaden, der Schweden, Gothen und Wenden König p. Landgraff zu Heßen, Fürst zu Hersfeld, Graff zu Catzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain, Nidda und Schaumburg, p. p.
Vest und Mannhaffter, Lieber Getreuer! Aus was Ursachen bey Uns Johannes Ickler von Willingshagen, Amts Niedern Aula, um Reception seines blödsinningen Sohns in Unser Samthospital Hayna unterthänigst nachgesucht, das zeigt der Original Anschluß mit mehrerem. Nachdem wir nun bey denen ordnungsmäßig beschienenen Umständen in Gnaden resolviret haben, daß derselbe extra ordinem in ersagtes Hospital aufgenommen werden solle: So werdet Ihr Euch darnach zu achten und deßen Aufnahme und Verpflegung halber das Nöthige zu verfügen wißen. In deßen Versehung Wir Euch in Gnaden gewogen verbleiben; Cassell den 24.t Aprilis 1750.
Nomine Regis
Wilhelm”

Aufschrift:
“An den Obervorsteher von Schrautenbach des Joh[ann] Icklers von Willingshagen Suchen um Reception seines blödsinningen Sohns ins Hospital Hayna betr[effend]”


Es folgt die ursprüngliche Supplik des Vaters, Johannes Icklers.

“Allerdurchlauchtigster, grosmachtigster König
Allergnädigster König, Landesfürst u[nd] Herr!

Königl[iche] May[estä]t geruhen, sich in allerhöchsten Gnaden zu entsinnen, welcher Gestalt ich in vorigem Jahr 1749 allerunterthänigst nachgesucht habe, meinen Sohn, welcher zu deliriren anfinge, in das Closter Haynchen bringen zu dörfen. Indeme aber dazumahl die Umstände noch nicht so schlim waren, daß selbiger einem völlig rasenden Menschen gleich zu achen, so habe laut Extracti geheimden Raths Protocolli ad no. 302 allergnädigst zur Resolution erhalten, daß beruhen sollte biß sich die Umstände verschlimmerten. Gleichwie aber nachhero dieses Malheur sehr zugenommen und sich solcher Gestalt verschlimmert hat, daß nicht nur ihn, meinen Sohn, tägl[ich] durch verschiedene Mann aus hiesiger Gemeinde bewachen laßen muß, sondern ich und meine Leuthe im Hauß für seiner Raserey des Lebens nicht sicher sind. Welches mir dan, wie leicht zu erachten, grosen Abbruch in meinem Haußwesen veruhrsacht, daß, wo ich diese Kosten und Unruh länger erdulden sollte, zu einem dem ärmesten Mann werden müste.
Es ergehet demnach an Ew[er] Königl[iche] May[estä]t mein allerunterthänigstes Bitten in Betracht vorangeführter Umstände, von deßen Wahrheit das Attestirte mit mehrem ergeben wird, dahin, daß meinem unverständigen Sohn nunmehro in das Closter Haynchen bringen darf und alda aufgenommen werden müßen, zu resolviren in höchsten Gnaden zu geruhen, alß
Ew[er] Hochfürstl[ichen] Durchlaucht

allerunterthänigster Knecht
Joh[ann] Ikler von Willingshagen, Amts Niederaula”


In diesen Brief sind mehrere Atteste eingelegt:
1. Vom Pfarrer:
“Daß sich die Umstände des Engelhard Icklers, Sohn Johannes Icklers, dahin verschlimmert, daß solcher an seinen Vatter die Hände gelegt und nunmehro von einigen Leuthen der Gemeinde allzeith bewacht werde, habe Krafft der Wahrheit allerunterthänigst attestiren sollen.
J. E. Mulhause
Pfarrer zu Trielingen”

2. D. F. Burchardi, unklares Amt.
“Obiges und daß der Patient würcklich furieus und incurable, wird der Wahrheit zu Steuer aller unterthänigst attestirt. Niedernaula, den 18. Aprilis 1750"


3. Attest des Physicus
“P. P.
Daß Engelhard Johannes Ickler, Einwohners zu Wilshagen, Amts Niederaula, ehrb[arer] Sohn, 32 Jahr alt, so bereits vor Jahr und Tagen attestirter Maßen an einer besondern Simplicität laboriret, und schon zu dem Malen zu allerhand melancholisch desperaten Unternehmungen geneigt gewesen, dargegen auff die offtermelten adhibirten bewährten Hülffsmittel nichts Heilsames verfangen wollen, nunmehro in weit größerer Verschlimmerung gerathen, dergestalt, daß gegenwärtig bey demselben keine andere Handlung sich äußeren, als welche den im höchten Grad melancholischen und zu [unleserliches Wort] Actionen geneigten Leuten gewöhnlich seyn, und damit er niemanden Gewalt und Schaden, dergleichen er seinen leiblichen Vater an thun wollen, zufügen könne, die Zeit über mit einer Mannschaft bewachen werden müße und also ein miserables Subject seye, welchem nicht anders als durch separate Verwahrung in ein Closter zu helffen stehe, solches alles habe best, wie Pflicht und Gewißen, wie ich dieße verschiedentlich gesehen und befunden, attestiren wolen.
14. Mart. 1750
Joh[ann] Gottfr[ied] Hemer
Phys[icus] ordin[arius]“
Druckansicht