Supplik des Aufwärters Johann Peter Adolph, seine Tochter vorübergehend wieder in das Hospital aufnehmen zu dürfen
Undatiert, präsentiert in Haina 2. Mai 1789

„Unterthänige Vorstellung
An Hochfürstliche Samt-Visitationscommission und den Herrn Obervorsteher

Meine jüngste Tochter ist im vergangenen Jahr um deswillen des Hospitals verwiessen worden, weillen sie mit des verstorbenenen Vorsinger Immels Sohn, dem Soldat Johannes Immel, Concubitum anticipirt hatte. Neben dem gerechten Schmerz, den ich über dieses Vergehen empfunden, trifft mich jetzt auch noch harte Loos umso empfindlicher, in meinem Alter von allem Beistand verlassen zu seyn, als meine Ehefrau mir bei Verpflegung einer grosen Anzahl Armen wegen ihrer Gebrechlichkeit und weillen sie an einem Arm lahm geworden, ihre Hülffe fast gänzlich versagen muß. Ob ich nun schon die Verweisung meiner Tochter aus dem Hospital völlig gerecht befinde, so nötigen mich doch jene Umstände und die Unmöglichkeit, 60 Hospitaliten alleine verpflegen zu können, Hochfürstliche Samtvisitationscommission und den Herrn Obervorsteher unterthänig zu bitten, in gnädigem Betracht angeführter Gründe die hohe Erlaubniß meine mehr bemelte Tochter auf eine Zeitlang bei mich nehmen zu dürfen, huldreich zu ertheilen.
Solches
Hochfürstlicher Samt-Visitationscommission und Herrn Obervorsther unterthäniger
der Aufwärter Adolph“
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