Aufwärter und Aufwärterinnen |
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Die Aufwärter bzw. Aufwärterinnen waren für die konkrete Aufsicht auf die Hospitaliten zuständig. Sie lebten in aller Regel in den Wohnhäusern der Hospitaliten, wo sie über eine eigene Wohnung verfügten. Das heißt, dass ihnen eine bestimmte Zahl von Hospitaliten zur Betreuung fest zugewiesen war. Die AufwärterInnen verfügten daher über den intensivsten Kontakt zu den Hospitaliten. In der Forschung wird debattiert, ob es sich hierbei bereits um „Pflege“ gehandelt hat.
Sie waren zuständig für die Versorgung der Hospitaliten mit Lebensmitteln und Kleidung, je nach dem Bedarf der Hospitaliten. Falls die Hospitaliten nicht mehr selbst essen konnten, wurden sie von den AufwärterInnen gefüttert. Letztere mussten in diesem Fall die Speisen aus der Küche abholen.
Die AufwärterInnen erhielten gleich den anderen Dienern nur ein geringes Gehalt, im Vordergrund stand auch hier die lebenslange Versorgung durch das Hospital. |