Drei Briefe von Vogt Schott an den Obervorsteher von Geismar zu ökonomischen Belangen des Hospitals Hofheim
1. Brief: Schott antwortet darin auf ein Befehlschreiben des Obervorstehers vom 20. Januar 1703, in dem es um mehrere unklare Rechnungen ging.
Hofheim, den 9. März 1703
„Hochwohlgebohrner Herr p.
Gnäd[iger] und Hochgebiethender Herr Obervorsteher
Was Ew[re] Gn[aden] in Ihrem unterm dato Heina den 20. Januar 1703 an mich abgelassenen g[nädigen] Befehlschreiben mir auferlegt, dem werde underth[änig] schuldigst nachkommen.
Ich bin indessen iezo an meiner Rechnung, wobey aber so viele Hinderungen finde, daß ob gleich fruh und spath dran bin, dennoch mit der schweren
Liquidation kaum vorm 9.ten May werde zurecht kommen. Dahero an Ew[re] Gn[aden] meine underth[änig]e Bitte ist, ob Sie die Gnad vor mich haben und befehlen wolten, daß ich etwa mit den lezten zur Abhör kommen dörfte. Und wann ich dann einen solchen Termin erhalten, so will, da Gott der Allmächtige Gesundheit und Leben fristen wird, uff denselben erscheinen und verbleiben
Underth[änig] und gehorsambst Diener
Joh: Christ. Schott
Hosp[ital] Hoffh[eim], den 9. Merz 1703“
2. Brief
„Hochwohlgebohrner Herr p.
Gn[ädiger] und Hochgebiethender Herr Obervorsteher
Ew[re] Gn[aden] hab ich unterm 9.t. dießes noch lauffenden Monats Martij gehorsambst gebetten, Sie wolten g[nädig] belieben zu befehlen, daß ich mit den lezten zur Abhör nach Heina kommen dörffte, welche underth[änige] Bitte dann zuwiederhohlen umb deßwillen höchstgemüsiget bin, weilen der neue Küchenschreiber Drach, welcher sich mit des Oberschultheisen Tochter zu Pettersheim über Rhein vor geraumer Zeit versprach, und da er zu Vollziehung seiner Verlöbnuß durch des Herrn Canzlars Excell[enz] und die Furstl[iche] H[essische] Consistorialräthe zu Darmstatt von Rechts wegen
per force gebracht werden wollen, hat derselbe sich des von hochermeltem Herrn Canzlar ihm angekündigten Arrests ungeacht, der Stadt hinauß und davon gemacht. Indem nun weder seine Küchen- und Kleiderrechnung nach des etwas fertig ist, geht mirs so verhinderlich, daß es einen Stein erbarmen möchte. Gleichwohl hoffe ich doch mit der Hülffe des Höchsten und wann gesund bleibe, daß Tag und Nacht arbeiten kann, meine Rechnung zu Heina ablegen zu undt Ew[er] Gn[aden] alßdann nebst dero Fr[au] Gemahlin, welche Gott der Allmächtige sambt Ihnen gesund erhalten wolle, underth[änig] uffzuwartten. Und weilen sich unterschiedliche Subiecta zur Küchenschreiberey anmelden, so erwartte gn[ädigen] Befehl, ob einen mit nach Heina bringen soll, der ich beständig verbleibe.
Ew[re] Gn[aden]
Underth[änig] und gehorsambsten Knecht
Johann Christ. Schott
Hospital Hoffheim den 26.t[en] Mertz 1703“
3. Brief
„Hochwohlgebohrner Herr p.
Gn[ädiger] und Hochgebiethender Herr Obervorsteher
Weilen ich bißher tägl[ich] gehofft, von Ew[er] Gn[aden] eines g[nädigen] Befehls gewürdiget zu werden oder dieselbe in hoher Person alhier unterth[änig] zu bedienen, so habe meine schuldige Uffwarttung im Schreiben deßwegen trainiret. Es ligt mir indessen ob, Ew[re] Gn[aden] underth[änig] zu berichten, daß hier alles noch wohl stehet und nichts alß Geldt manglet, masen die Früchten und Wein fast noch alle da liegen, ohne daß jemand darnach frage, worzu die vorhandene schöne Ernd und der wieder geseegnete Weinstock viel
contribuiret.
Die wenig Hospitahlzehenden seind wieder verliehen und zu Weiterstatt, Greben- und Wixhaußen höher – der Erfelder aber wegen außgegangenen und Knie hoch im Fruchtfeld stehenden Rheins – sodann der Bickenbacher des erlittenen Kisselschadens halben etwas geringer als vorm Jahr verliehen worden.
Die Zahl der Armen hat sich seith daß ich zu Heina gewesen nicht vermehret und bestehet alßo noch biß dato in 73 Personen. Doch werden deren nechsten Tag wieder etliche zukommen. Ich habe dermahlen viele Müh, indem der Küchenschreiber dieser Tagen das Unglück gehabt, daß alß er in die große Stub, worin die Armen speißen, lauffen wollen, fehl getretten und den rechten Arm überm Elnbogen morsch entzwey gefallen. Er wird aber hoffentl[ich] bald wieder außgehen.
Übrigens hab Ew[er] Gn[aden] unangezeigt nicht laßen wollen, welchergestalt der Haußschreiber mir vorgestern zuvernehmen gegeben, wie daß er sich anderwerts engagiret und die Musterschreiberstell unterm Rittmeister Hessig angenommen. Woruff aber demselben geantworttet, daß so bloser ding ihn nicht gehen laßen könte, sondern von Ew[er] Gn[aden] erst g[nädig]e
Permission haben müste. Indessen hat der Herr Obristlieutenant von Bertlack ihn gestern abend nach Darmstatt beschreiben lassen. Bin ich also mit dergleichen Leuthen übel dran, denn obschon seinesgleichen wieder 3 vor einen haben kann, gehets doch ohne Mühe nicht ab, von allem Information zu geben, ohne was mann sonsten vor
Incommoditäten davon hat.
Ew[er] Gn[aden] thue damit sambt dero Fr[au] Gemahlin dem Allmachts Schutz Gottes treul[ich] zu dero beharrenden hohen Gnad und Wohlgewogenheit aber mich underth[änig] empfehlen und ich verbleibe
Ew[er] Gn[aden]
Underth[änig] und geh[orsam]sten Diener
Johann Christoph Schott
Hosp[ital] Hoffheim, den 20. Julij 1703“