Klage des Forstläufers Johannes Ruhwedel gegen den Förster Johann Niclaus Rehdantz wegen Diebstahls und Gewalttätigkeiten
„Hochwohlgebohrner Freyherr,
Gnädiger und hochgebietender Herr Obervorsteher!
Nachdem ich vorm Jahr E[uer] Hochwohlgeb[oren] Freyherrl[ich]en Gnaden pflichtmäßig
denunciiret, wie pflicht- und gewißenlos der Förster Rehtantz verfahre und nicht nur in denen Hospitalsgeheegen Heu zu machen, sondern auch Holtz zu
verparthieren pflege, so haben E[uer] Hochwohlgeb[oren] Gnaden dem Herrn Keller Grimmell
committiret, die Sache zu untersuchen, ob sie sich angegebener Maßen also befinde oder nicht. Hierauf habe ich die in Copia beyliegende
articulos probatoriales cum denominatione testium dem Herrn Keller übergeben, und die
denominirte Zeugen über meine
Denunciata abzuhören gebethen. Als aber erwehnte Articul dem Förster
ad formanda interrogatoria insinuiret würden, derselbe aber sich darauf nicht einlaßen wollen, sondern zu dem Forst-Läuffer Recken als
Insinuanten gesagt,
sit venia verbis, er scheiße etwas darauf, so hat der Herr Keller, mit dißem
importunen Mann nichts schaffen können, und ist also die Sache biß dato liegen geblieben. Gleichwohlen aber haben der Förster und seine Söhne mich dießer
Denunciation halber nicht nur vielfältig Mahl einen alten Schelmen gescholten, sondern es hat mich auch der 2.te Sohn, als der geweßene Husar, einstens deßwegen in dem Hof-Hauß auf dem Rother-Hof in Beyseyn seines Vatters angegriffen und geschlagen, wie solches der Hof-Mann Johann Jacob Henrich vor dem Herrn Keller bezeuget und attestiret hat. Weilen ich mich dann nun bey E[uer] Hochfreyherrl[ichen] Gnaden dießerhalben unterthänigst beklaget und Hochdieselben zu befehlen geruhet, daß ich meine Klage schrifftlich einschicken und sodann mich gehöriger Satisfaction getrösten solte, als habe solches hiermitt unterthänig befolgen und E[uer] Hochfreyherrl[ichen] Gnaden um gebührende Ahndung sothaner Gewaltthätigkeit, aber auch zugleich um gehörige Untersuchung meiner mehrgedachten
Denunciatorum imploriren wollen. Wie sich aber bey sothaner Untersuchung zeigen wird, daß der Förster Rehtantz die von mir angegebene
Spolia begangen, also bin ich erböthig demselben zu erweißen und wahrzumachen, daß er, als dem Holtzfactor Georg Adam Benner vom Hospital vor 100 G[ulden] Erdstöck im Rotharhöffer-Wald verkauft worden, von gedachtem Holtzhändler 50 G[ulden] gegen sein Eyd und Pflichten spendiret genommen, daß er demselben den angewießenen District, wo er Erdstöcke graben laßen sollen, weiter
extendiret. Ich versehe mich also gnädiger Satisfaction und erharre in schuldigster Unterthänigkeit.
E[uer] Hochfreyherrl[ichen] Gnaden
Meines Gnädigen und Hochgebiethendten Herr Obervorstehers
unterthäniger Knecht und Forstläuffer
Johannes Ruhwedell
Rotherhof, d[en] 1.ten May 1751.”
Aufschrift auf Umschlag:
„Johannes Ruhwedels, Gronauischer Hospitals Forst-Läuffers wiederholte unterthänige Klagen contra den Förster Johann Nicolaus Rehtantz zu Gronau nebst unterthäniger Bitte um
rechtliche
Satisfaction wegen der von seinem Sohn an ihm verübten Gewaltthätigkeit.“