Der Artikel: Hayna, in Zedlers Universal-Lexikon
„Hayna, oder Heina, Hayn, Heyna, Hayne, Altes Hegene, Hegenehe: War ehemahls das vornehmste Closter Cistercienser-Ordens in Heßenland, unfern Gemünden an der Webra gelegen. Es hat erstlich seinen Anfang zu Lölbach gehabt, und ist nachmahls An. 1144. von Poppone, Grafen zu Reichenbach, nach Aulisburg verleget worden. Diese Stiftung hat Graf Henreich zu Ziegenhayn, gemeldten Popponis Enckel, bestätiget, und das Closter mit vielen Gütern beschencket, worunter dieses Hegene oder Hayna auch gewesen, An. 1221. den 20. May ward es mit Bewilligung des 35. Ertz-Bischoffs zu Maintz Sigisfridi, welcher es auch bestätigte, besser unten im Thale angeleget. Nach der Zeit ist das Closter an Einkünften in mehr und mehr gewachsen, und hat Graf Gottfried zu Reichenbach sein gantzes Eigenthum demselben übergeben. Es gehörten aber diesem Closter folgende Oerter: Das Amt Rosenthal oder Bühlenstradt mit denen Dörffern Battenhausen und Todtenhausen, Hadenberg und Hittenrode, die Zinse von Häusern, Höfen, Aeckern und Wiesen zu Herbelhausen, Grusen, Sehlen, Bockendorff, Monhausen, Remmershausen, Lehnhausen, Obern-Holtzhausen und Niedern-Holtzhausen. Das Amt Loelbach mit folgenden Dörffern: Loelbach, Alten-Heina, Kerskort, Elenrode und Halgehausen. Das Amt Wolckerdorff oder Franckenberg nebst 2. Dörffern Haur und Dauroda. Doch die Hoheit und der Dienst gehörten dem Landgrafen. In der Stadt Franckenberg hat es eine Vogtey und sonderlich ein Fruchthause zu Altendorff 4. // Höfe zu Geißmar 2, zu Gemünden 4. und zwey Zehenden. Ingleichen eine Vogtey zu Wildungen, eine zu Franckfurt, eine zu Wetter, eine zu Marpurg. Im Amte Schonenstein etliche Zehenden und andere eigenthümliche Güter. Lezner Beschr. des Closters Heine 4. apud Kuchenbecker Anal. Haff. Coll. IV. p. 511. 512. Ingleichen hatte es Güter zu Seckebach. Kuchenbecker l. c. Coll. VII. p. 275. zu Fischers Heym p. 279. zu Berge p. 281. 284. 285. 289. 290. 294. 309. 314. 316. zu Gümenheim. p. 282. zu Enneken. p. 284. zu Heidersheim p. 292. 293. und zu Erlebach p. 300. Hierdurch sind die Mönche zu solchen Mitteln gestiegen, daß sie nicht allein das Closter herrlich erbauet, sondern auch dem S. Bernardo zu Ehren die Capelle zu Franckfurt unweit S. Bartholomaei Stift errichtet, welche daher noch jetzo der Hayne-Hof genennet wird. In der Closter-Kirche war sonst das Begräbniß der Grafen von Ziegenhain. Land Graf Philipp der ältere ließ An. 1527. den Abt Meinolphum samt dessen Brüdern daraus vertreiben, welcher sich zu dem Pabst wandte, und durch dessen Vorspruch bey Kayser Carolo V. eine Commission erhielt, welche die Sache untersuchen sollte. Es hatte aber Land-Graf Philipp, der solches wohl zuvor gesehen, allerhand gebrechliche und krancke Leute in seinem Lande in Eil zusammen bringen, und in dieses Closter setzen lassen, welche die Kayserliche Commissarii nicht wieder heraus treiben wolten, sondern die Sache auf des Kaysers eigenen Ausspruch verschoben, und davon zogen, nach welcher Zeit nicht wieder daran gedacht worden, so, daß es noch jetzo ein Aufenthalt armer preßhafter Leute ist. A. 1533. hat es auch Land-Graf Philippus vor sich, und seine Nachkommen bestätiget. Winckelmann. Hessenl.Th. II. p. 226. Th. IV. p. 43. Zeiller Reichs-Geogr. VIII. p. 1171. Vultejus in Orat. de Philippo Sen. Bucelin. Monasteriol. Germ. Imp. P. II. p. 188. Ayrmann Not. Monast. Hass. vet. p. 20. Lezner Hist. Beschr. des Closters und Hospitals Heyne apud Kuchenbecker Anal. Hass. Collect. IV. p. 305. seqq. Lucae Grafen-Saal. p. 795. seqq. Knauth in not. ad Schneiders Beschr. des alten Sachsenl. p. 67.
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