Auszug aus dem Visitationsprotokoll zur Frage der Aufsicht des Obervorstehers über die Bediensteten
Generalia, § 18:
Sämtliche Beamte des Hospitals Haina werden hierdurch angewießen, alle Montage jegliche Woche, soferne keine ohnaussetzliche Amtsverrichtungen solchs behindern, bey dem zeitigen Obervorsteher von Capellan sich auf deßen vorherige Convocation morgens oder nachmittags etliche Stunde lange einzufinden und deßelben wohlbekannte gute Intention vor das wahre Beste und Wiederaufnahme der hohen Sambthospitalien sonder alle Zurückhaltung oder etwaige Nebenabsichten durch Anhandgebung guter Nachrichten pflichtschuldigerweiße secundiren und berathen zu helffen. Als deßen sich bey so redlich und rühmlichen Absicht keiner nach seinem Wißen und Erfahrung verhoffentlich entziehen, vielmehr dißfals pro bono communi einer mit dem andern beeyfert zu seyn verhoffentlich nicht verfehlen wird.“
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