Das
Dokument ist mehrere hundert Seiten stark und enthält neben diesen einleitenden
Überlegungen zahlreiche Aufstellung von Einnahmen und Ausgaben, einen
Speiseplan, mehrere Entwürfe für neue Ordnungen, die zum Teil ebenfalls in der Datenbank enthalten sind.
"OECONONIE und Schulden
Tilgungs Plan vom Hohen Sammt Hoßpital Haina"
Laut Aufschrift
präsentiert in Haina am 15. November 1773.
[S. 1] "Oeconomie- und
Schulden-Tilgungs Plan
vor das hohe Samt
Hospital Haina
[S. 3] Nachdeme von beyden
Regierenden Hochfürstlichen Häußern Hessen-Darmstatt und Hessen-Caßel die
verfallene Umstände der Hohen Samt Hospitalien gnädigst behertziget und uns zu
Ende unterzeichneten Fürstlichen Räthen und Dienern aufgetragen worden, bey
gegenwärtiger Samt-Visitation einen Plan zu entwerfen, wie die Einnahm vermehret
– die Ausgab vermindert und eingeschränckt – und diese mit jener also bilanciret
werden könne, damit jährlich ein gewißes zu allmähliger Abtragung der Schulden
übrig bleiben möge: So haben [S. 4] wir diesen gnädigsten Aufträgen zu
schuldigster Folge auch während den ordentlichen Geschäften der Samtvisitation
immer nähere Käntnüße von denen Ursachen des Verfalls einzuziehen gesucht,
soviel als thunlich gewesen, dieses Geschäfte näher eingeleitet, besonders auch
ein und andere von den in der Folge berühret werdenden Etats und Überschlägen zu
stande gebracht, und uns nach Abschluß des Visitationsrecesses an würckliche
Ausführung des Plans begeben.
Wir finden hierbey
nöthig, ein jedes Hospital mit seiner gantzen Wirtschafts-Verfaßung vorerst
besonders in Erwegung zu ziehen, und machen dahero [S. 5] den Anfang mit
Haina.
Vor allen Dingen ware
es erforderlich einen sicheren Etat von der effectiven Einnahm und Ausgab dieses
Hospitals zu Stande zu bringen, welchen wir also hier anschließen, und dabey die
Grundsätze bemercken, nach welchen wir sowohl in Bestimmung der Einnahm als der
Ausgabe zu Werck gegangen sind. Die erste Bemerckung, die wir machen konten,
ware ein solches Gebrechen in der ganzen Rechnungs-Verfaßung, das die
Verfertigung eines zuverläßigen Etats von Einnahm und Ausgab bey nahe unthunlich
machte.
Bey denen einzelnen [S. 6] Rechnungen wird alsdann, wann die {monita generalia|allgemeine Mängel} des
dießjährigen Recesses befolgt werden, wenig mehr zu erinnern seyn. Aber als
einen Hauptfehler des hiesigen Rechnungs-Systems (wann es diesen Nahmen
verdiente) sehen wir diesen an, daß keine Rechnung vorhanden ist, welche
schlechterdings
alle Einnahm und eben so
alle Ausgabe des
Hospitals in sich begreife.
Die hiesige
Renthschreiberey-Rechnung hat wohl einige Anlage zu einer Hauptrechnung, aber
sie ist es nicht würcklich, dann sie enthält nur den Überschuß aus andern
Rechnungen, und eben so wenig enthält sie alle und jede Ausgaben des Hospitals.
[S. 7]
Wenn noch etwa die
Renthereyrechnung alle und jede Geld- und die Fruchtschreibereyrechnung alle
Fruchteinnahm und Ausgabe in sich faßte, so würde es zur eusersten Noth
allenfals hinreichen. Allein es ist beydes nicht. Die erst durch die neuere
Bemühungen einiger Finanzverfaßungen so wichtig gewordene
Übersehung des
Ganzen fällt also völlig hinweg. Und alle Mängel und Gebrechen der innern
Haußhaltung sind ofters selbst mit der grösten Mühe nicht einmahl zu entdecken.
Noch weniger ist ihnen bey diesen Umständen gründlich abzuhelfen und am
allerwenigsten wird ein sich ohnehin auf viele Jahre beziehender Plan im gantzen
glücklich [S. 8] ausgeführet werden können, wenn man nicht gleichsam zu jeder
Stunde übersehen kann, ob er noch in allen seinen Theilen beobachtet wird und
wann man nicht Einnahm und Ausgab in einem beständigen Gleichgewicht und
resp[ektive] jene in einem gewißen Übergewicht durch eine eben so punctliche als
ununterbrochene Aufsicht erhalten kann.
Wir haben bey
Verfertigung des Etats die beste Gelegenheit gehabt, diese unzielsetzliche
Gedancken zu abstrahiren: Da aber der unterthänigste Vorschlag einer weiteren
Ausführung bedarf, und wir die Zeit in aller Absicht zu oeconomisiren nötig
finden, [S. 9] so hat der Hochfürstl[iche] Hessen-Darmstädtische {Commissarius
primarius|erster/vorgesetzter Kommissar} übernommen, den Vorschlag näher
auszubilden. Und könnte solcher als dann, fals er höchsten Orts einen gnädigsten
Beyfall findet, durch Correspondenz zu einer Würcklichkeit gebracht werden.
[Am Rand: Etat der effectiven Einnahme und Ausgabe /N[ummer] 1] Aus
denen eben angeführten Gründen können wir anliegenden Etat mit seinen
weitläuftigen {Subadjunctis|Unterabteilungen} für nichts Genaues und in
allen Stücken zuverläßiges ausgeben. Indeßen vermochten wir es bey
denen jetzigen Einrichtungen, bey welchen alles creutzweiß
durcheinander lauft, aller angewandten Mühe ohnerachtet nicht weiter zu
bringen. Wir haben aber, wie aus denen beym Etat befindlichen
Anmerckungen gnädigst ersichtlich seyn [S. 10] wird, solche Reguln bey
Bestimmung der effectiven Einnahme beobachtet, welche uns versichern,
daß wir die daselbst festgesetzte total Einnahme und Ausgabe im
Durchschnitt annehmen dörffen.
Die Einnahme bestehet also
|
Rthl.
|
Alb.
|
H.
|
in
|
41.599.
|
11
|
-
|
Die Ausgabe
|
45.288.
|
15
|
3
|
Verglichen, fehlen
|
3.689.
|
4.
|
3
|
folglich durch andere Einrichtungen nicht nur beygebracht, sondern überdas
noch solche Anstalten getroffen werden müßen, damit jährlich zu Abtragung der
Schulden etwas Nahmhaftes angewendet, und wahrscheinlicher Weise [S. 11]
bestimmt werden könne, in welchen Jahren das Hospital völlig Schulden frey seyn
werde.
[Am Rand: Verbeßerung
der Einnahme] Bey der ständigen Einnahme läst sich wohl in keiner Rechnung etwas
Erhebliches verbeßern. Und es kann etwa nur hier und dar in einzelnen Fällen
unter der Hand etwas aufgesetzet werden. Wir wenden uns also sogleich zu der
unständigen Einnahme und werden dieselbe noch denjenigen verschiedenen Rubriquen
durchgehen, bey welchen wir glauben, daß etwas verbeßert werden könne.
[Am Rand:
Landwirtschafft / 2.] Wir beziehen uns deshalben auf die anliegende Ausführung.
Sie wird die hauptsächlichsten Verbeßerungspuncte mit den nöthigen Erläuterungen
enthalten; [S. 12] aber freylich haben wir mit auser Linien gezeichnet und uns
bemühet, nur das wesendliche anzugeben, worauf es bey Verbeßerung der hiesigen
LandWirtschafft ankommt.
Die bisherige Fehler,
worann nach unserer Einsicht schlechterndings unverzeihlich und durch alle
einzelne Bemerckungen würde im ganzen nicht geholfen gewesen seyn.
Wir suchten also den
Zusammenhang der Gebrechen einzusehen und fanden allenthalben Schaden und
Verlust, den das Hospital litte.
Wenn wir annehmen, daß
die Verbeßerungen zu Stande kommen und wenn wir auf diese Weiße auch nur das
{damnum cessans|Verlust an Abgaben} [S. 13] berechnen, so würden wir schon die
verbeßerte Landwirtschafft mit einem ganz erheblichen Quanto in Anschlag bringen
können. Wir finden es aber räthlicher, dem bißherigen Ertrag der Landwirtschaft
durch sonst bekandte Cameralische Ausrechnungen
noch zur Zeit keine
Erhöhung zu geben.
Einestheils bleibt bey
dergleichen Überschlägen immer viel Ungewißheit übrig und anderentheils will
auch der Aufwand berechnet seyn, den alle oeconomische Verbeßerungen nothwendig
voraussetzen. Wir wünschten in dem Plan nur Gewißheit und keine blose
Wahrscheinlichkeit zu haben. Und wir werden daher in der Folge einen
unterthänigsten Antrag thun, [S. 14] wann und wie nach und nach verschiedene
Arten von {Meliorationen|Verbesserungen}, die erst mit der Zeit zustande kommen,
in Anschlag gebracht, mit ihrem Ertrage in den Plan aufgenommen und auf diese
Weise die Amortizationsquanta etwa von 3 Jahren zu 3 Jahren erhöhet werden
könten.
Im Übrigen wird auch
die umständlichste Anweisung zu Verbeßerung der LandWirtschaft vergeblich seyn,
wann nicht ein activer sachverständiger Mann die Aufsicht – und zwar eine sehr
detaillierte – von dem nötigen Ansehen unterstützte Aufsicht über das Ganze
erhält.
Wir müßen es vor einen
Fehler halten, daß bißher diese Aufsicht in verschiedenen Verhältnus mehreren
Hospithals- [S. 15] dienern übertragen ware.
Der Fruchtschreiber hat
sie in seiner Instruction, der Gerichtsschreiber gewißermasen ebenfals und dem
Küchenmeister ist sie hauptsächlich übertragen.
Einer schiebts auf den
andern, in vielen Fällen kann auch keiner ohne den andern etwas thun. Am Ende
des Jahres hat ein jeder Entschuldigungen und es ist niemand vorhanden, an den
man das Versäumte, das Verdorbene mit ganzem Ernst fordern könnte.
Wann ein zeitiger
Küchenmeister nach den neuern Einrichtungen, die wir in der Folge untertänigst
in Vorschlag bringen werden, die nemliche Arbeit bey der Küchenhaußhaltung
behielte, die er jetzt hat, wenn er seinen Dienst pünctlich abwarten will, [S.
16] so würden wir es für ohnmöglich halten, daß er zugleich eine so hochnötige
detaillierte Aufsicht auf die Landwirthschaft führen könnte. Da er aber nach
jenen Einrichtungen sehr erleichtert werden dürfte, so ist es immer möglich, daß
er sie beybehält und ungleich exacter führet, als es bißhero geschehen konnte.
Inzwischen sind von dem
jetzigen Küchenmeister weder landwirthschaftliche Kentnüße noch Erfahrungen mit
Billigkeit zu erwarten, und wir finden unter denen hiesigen Bedienten nach
sorgfältigen Prüfungen außer dem Rentschreiber Exter niemand, der sich zu einem
verständigen und emßigen Aufseher der Landwirthschaft beßer [S. 17] schickte als
der Gerichtsschreiber Reccius.
Ersterer hat schon
einen mühsamen Dienst und er dürffte durch verschiedene neue Aufträge in der
Folge noch mühsamer werden. Wir sind also des Dafürhaltens, daß die Aufsicht
über die Landwirthschafft nebst der Vorwercksrechnung dem jetzigen Küchenmeister
abzunehmen und dem Gerichtsschreiber Reccius zu übertragen seye.
Ohnehin möchte auch der
Fruchtschreiber Frölich davon zu {dispensiren|entlasten/freistellen} und
überhaupt die ganze Aufsicht der Landwirthschaft jedesmahl nur einem
sachverständigen und activen Manne [S. 18] zu übertragen, dieser aber auch für
alles {responsable|verantwortlich} zu machen seyn.
Da der
Gerichtsschreiber Reccius auf diese Weise nicht nur um eine sehr weitläuftige
Mühe und Arbeit, sondern auch in der That erhebliche Verantwortung auf sich
bekomt, ihme die bißhero von dem Küchenmeister bezogenen 20 Rthlr. an Geld nebst
der Erlaubnus einer Kuhe zu halten, zu einiger Belohnung und Aufmunterung bey
seiner ohnehin geringen Besoldung zuzulegen seyn.
[am Rand: Berg-, Hütten
und Hammerwerck] Da wir hier die Einnahme nicht sowohl nach denen
Rechnungsrubriquen [S. 19] als vielmehr nach denen verschiedenen Arten von
Güthern, Gewerben und Nahrungsgeschäfften durchgehen, welche dem Hospital
Einkünfte bringen, oder doch bringen könten, und auch von diesen nur diejenigen
wehlen, bey welchen wir glauben, daß etwas verbeßert und vermehret werden könne,
so kommen wir auf das Berg-Hütten- und Hammerwerck. [am Rand: /3.]
Wir glauben auch hier
in der Anlage die wesendlichsten Vorverbeßerungspuncten bemerckt zu haben, und
wir freuen uns, daß das Hospital an dem jetzigen Hüttenschreiber Fresenius einen
Mann hat, der ein Berg- und Hüttenmann von Proffession und [S. 20] dannenhero im
Stande ist, diese Verbeßerungen mit Käntnüß und Erfahrung glücklich auszuführen.
Wir bringen übrigens die daher entstehende in der Folge hoffentlich sehr
erhebliche Verbeßerungen der Einnahm aus den bey der Landwirthschafft
angeführten Gründen noch zur Zeit ebenfalls in keinen Anschlag.
[am Rand: Pottascherey]
Auch in Absicht auf diese {coctur|??} beziehen wir uns, um dem Hauptplan in
einer gewißen Kürtze zu erhalten, auf die Anlage N. 4 [am Rand: /4.], aber es
steht nicht zu erwarten, daß die daselbst untertänigst vorgetragene
Verbeßerungen zu Stande [S. 21] kommen und daß diese Fabrique einträglich wird,
wann nicht mit denen Aufseher und Berechner sowohl als mit dem Pottaschensieder
selbst eine Veränderung vorgenommen werden kann.
Die Aufsicht und
Berechnung hat bißher ebenfals der Küchenmeister gehabt. Wir halten aber
ohnzielsetzlich dafür, daß sie in mehr als einem Betracht dem Wirtschaftlichen
mit gutem Eifer versehenen Renthschreiber Exter zu übertragen seye.
Hauptsächlich hat
derselbe doch einige Routine von dergleichen Fabrique und dann ist die
Pottascherey auch ziemlich nahe bey seinem Hauße gelegen. [S. 22] Dasjenige, was
der Küchenmeister bißher besonders von der Pottascherey genoßen, könnte noch zur
Zeit eingezogen, dem Renthschreiber aber gnädigst zugesichert werden, daß, wenn
er nach einiger Zeit von würcklich zu Stande gekommenen Verbeßerungen dociren
würde, ihm zu seiner fernern Aufmunterung eine Zulage geschehen solle. Der
Pottaschensieder hat bißhero die Speißung andere {Fixa|feste Besoldungsgaben}
genoßen, und diese bleiben ihme, es mögte viele oder wenige Pottasche
verfertiget werden.
Wir sind überzeuget,
[S. 23] daß die Fabrique ein ganz anderes Ansehen bekommen würde, wann der
Pottaschensieder auser aller Kost und fixen Einnahme und statt deßen auf ein
gewißes {Accidenz|anteilige Abgabe, umsatzabhängig} vom Centner gesetzet würde. Es könnte in 1
Centner per Cent: bestehen, und der Pottaschensieder würde auf diese Weise die
Hofnung vor sich haben, bey mehrerem Fleiße seinen Gehalt höher zu bringen, als
er bißhero ware.
Endlich bemercken wir
noch, daß es mit dem Ankauff der Asche dermahlen nicht allzu ordentlich zugehet.
Der Pottaschensieder bekommt [S. 24] aus der Rentherey von Zeit zu Zeit ein
gewißes Stück Geld und bezahlt davon die Hintersaßen des Amts Haina, die doch
dem Hospithal allemahl mehr schuldig sind, als ihnen für Asche gebühret. Ihnen
wäre also künftig für Asche kein baares Geld zu geben, sondern der Betrag an
dem, was sie bey der Rentherey verschulden, abzuschreiben.
[am Rand: Mühlen] Das
Hospithal hat außer denen sonst im Amt Haina befindlichen Mühlen die bereits
oben in Erwehnung gekommene Hörlemühle, welche nebst denen übrigen Bedingungen
der Erbleyh auch jährlich [S. 25] 50 Malter Korn malterfrey mahlen muß. Diese
und ähnliche Einrichtungen gingen allenfals an. Aber das Hospithal hat auch noch
2 {quoad dominium directum et utile|direkt zur Herrschaft gehörige und zum
Nutzen dienende} eigen – und leider! von ihm selbst administrirte Mühlen, die
Obermühle von 3 Mahlgängen und die Untermühle von 2 Gängen nebst einer
Schneidemühle. Wir finden in denen errichteten Besoldungsetats starck besoldete
Müller. Wir fanden auch bey vielen andern Gelegenheiten den großen Aufwand, den
diese eigenen Mühlen verursachten, und wir wurden sehr bald, ohne noch einmahl
an die vielen, doch immer möglichen Unterschleiffe zu [S. 26] dencken, auf die
Frage gebracht, ob die Consumtion des Hospitals zwey Mühlen erfordern und ob es
auf allen Fall wirtschaftlich seye, sie selbst zu administriren.
Wir konnten beedes
nicht absehen und wir dachten also auf eine vernünftige Verleyhung. Wir
versuchten es, ob nicht etwa die jetzigen Müller selbst Bestände abgeben könten
und die Anlage
[am Rand: /5.] zeigt, unter was für Bedingungen wir würcklich mit ihnen
jedoch {salva ratificatione|unter Vorbehalt der Ratifizierung}
übereingekommen sind. Die weitere Anlage aber [am Rand: /6.] calculirt
den bey [S. 27] dieser Einrichtung herauskommenden Nutzen.
Eigentlich könnte diese
Operation als eine Erspahrnus an denen Ausgaben angesehen werden und gehörte
daher weiter unten in diesen Plan. Da sie aber auch zum Theil in einer
Vermehrung der Einnahme bestehet und es im Grunde immer einerley ist, wo eine
Melioration ausgeworfen wird, wann sie nur an und vor sich Grund hat, so werfen
wir sie hiermit aus mit jährlichen
[Am Rand: Verpfachtete Grundstücke] Es ist hier von denenjenigen die Rede, welche an den Fürstl[ichen]
Samt- [S. 28] Obervorsteher, sodann Beamten und Diener des Hospitals seit
mehreren Jahren verpfachtet gewesen sind.
Man hat von dem wahren
Ertrag dieser Grundstücke zuverläßige Erkündigung eingezogen und es für sicherer
und in aller Absicht kürzer und beßer gehalten, einen proportionirten Aufsatz zu
machen, als es allenthalben zu neueren Versteigerungen kommen zu laßen.
Diese Aufsätze haben
wir in Gegenwart des Fürstlichen Samt-Obervorstehers gemacht, welcher den
Seinigen gern übernahme und bey [S. 29] einigen andern noch mit guten
Nachrichten an Handen [Am Rand: /N.7.]:
[Am Rand: Forstrevenuen]
Was wegen derselben anzuführen nöthig ist, wird weiter unten vorkommen.
Summa Verbeßerung der
Einnahme
[Am Rand: Ausgabe] Wenn
nicht die Erspahrnüße und Einschränkungen der Ausgaben reichere Erndte liefern
könnten, so würde es um die Egalisirung dieses Plans immerzu sehr trüb aussehen.
[Am Rand:
Besoldungs-Etat] Die hiesige Samtdiener [S. 30] stehen theils so, daß bey ihnen
eine Zulage nicht überflüßig wäre, zum Theil aber könnten sie wohl mit etwas
wenigerem auskommen, wenn sie nicht auf das Jetzige angenommen wären. Nach
Hainaischer Art fanden wir hier auch keinen Besoldungsetat und die
Zufälligkeiten eines Dienstes sind nie in Anschlag gebracht worden. Wir musten
uns also selbsten an diese mühsame und beschwehrliche Arbeit geben und legen den
zustande gekommenen Etat hierbey. [Am Rand: /N.8.]
Mit allen unseren
Bemühungen werden wir doch alles und jedes noch bey weitem nicht ausfindig [S.
31] gemacht haben und ohnehin sind viele Utilitäten erst durch langes Forschen
zu entdecken.
Alles in einen Geld
Anschlag zu bringen, ware uns ebenfals ohnmöglich. Inzwischen wird doch die
Anlage alles Hauptsächliche enthalten, was ein jeder hiesiger Bedienter mit
Recht zu beziehen hat.
Wir haben mit sorgfältiger Genauigkeit alle Besoldungen durchgangen.
Wir haben die {Incumbenz|zum Amt gehörig} eines jeden in Erwegung
gezogen und zu dem Ende zur kurzen Übersehung die beyliegende
Instructionsextracte verfertigen laßen. [Am Rand: /N. 9.]
Wir haben endlich beede
gegeneinander gehalten und sind des untertänigsten [S. 32] Dafürhaltens, daß an
denen verschiedenen Besoldungen auf den Fall, wann die jetzigen Diener abgehen
und neue angenommen werden, die in der zwoten Fals ausgeworfene Abzüge
stattfinden könnten.
Auf diese Zugänge wird
dermahlen nichts gerechnet. Wohl aber könten sie, so wie sie nach und nach durch
Dienstveränderungen entstehen bey den Revisionen des Plans in denselben
aufgenommen werden. Wann einmahl alle Bedienungen durch Absterben oder auf
andere Weise changiret haben, so beträgt als dann die Er- [S. 33] spahrnuß an
Dienerbesoldungen zusammen
Wir haben aber auch
darauf gedacht, ob nicht dermahlen etwas durch ein und andere Veränderungen
erspahret werden könten. Und es beträgt dasjenige, was wir auf diese Weise
herausgebracht haben
gleichbaldige Ersparnuß,
wobey übrigens ebenso wohl, als bey obigen eventuellen Abzügen allenthalben die
nötigen Erläuterungen und Bewegungsgründe hinzu gefügt sind.
Die plansmäsige
Einrichtungen mit der Küche und dahin gehörige [S. 34] Branchen der Haußhaltung
fruchten unter andern auch den Abgang mehrerer kostspieliger Haußdiener. Diese
beträchtliche Ersparnüße werden aber bey der Küchenverfaßung in Anschlag
gebracht.
[Am Rand:
Küchenhaußhaltung]
Gröser kan ohnmöglich
die Verwirrung in irgend einem Stücke seyn, als sie bey der Küche ist. Und durch
eine uralte unglückseelige Harmonie scheint sie gleichsam mit der grösten Kunst
zu einem Unwesen ausgebildet zu seyn, wobey alle üble Haußhaltung, und die ganze
Menge von kleinen und großen Verschwendungen, Unterschleiffen und Betrügereyen,
[S. 35] lange Zeit verborgen blieben.
Man hat alle Jahre an
diesem wichtigsten Theile der Hainaischen Wirtschafft auszubeßern gesucht, aber
bey dem tief eingewurzelten Verderben konnten Particularverbeßerungen nicht
helfen, und nur eine totale Umschmeltzung wird den Satz des Übels angreifen und
eine Verbeßerung hervorbringen, die eben so groß als unerwartet seyn muß.
Die Mühe und Arbeit,
die es erfordert hat, um nur endlich den bißherigen wahren Aufwand auf die
Küche, Brauerey und Beckerey zuverläßig zu erfahren [S. 36] ist schlechterdings
unbeschreiblich. Und das ist zugleich der stärckste Beweiß von der horrenden
Confusion, worinnen alles begraben liegt. Mühsam mußten die vielerley Arten von
Aufwand aus mancherley Rechnungen zusammengesucht werden und gleichwohl bleiben
biß diese Stunde viele Posten unbestimmt, die bißhero nicht in den mindesten
Anschlag kommen. Mehrmals mußten die ganze Überschläge völlig umgearbeitet
werden und es entdeckten sich immer mehrere Quellen, die bißhero in die Küche
gefloßen waren, ohne daß man im geringsten [S. 37] darauf gerechnet hätte. Auf
diese Weise vergrößerte sich der Anschlag allmählig von 10.902 Rthl. 28 Alb. 3
Hlr. biß zu der considerablen Summe von 11.833 Rthl. 8 Alb. 9 Hlr.
Wir laßen alle die
vorhergehende Anschläge hinweg und legen nur denjenigen bey, der nach
wiederhohlten Prüfungen als der richtigste und sicherste befunden worden ist.
Der Küchenaufwand belauft sich nunmehr auf jährliche [Am Rand: /N. 10]
|
12.890 Rthl.
|
20 Alb.
|
7 Hlr.
|
Und der Überschlag
selbst zeigt umständlich, was wir dabey für Reguln beobachtet haben.
Wir haben mit genauer
Sorgfalt auf Mittel gedacht, [S. 38] die dem gantzen Küchenunfug steuern und dem
verfallenen Hospital eine erhebliche Erleichterung verschaffen möchte. Wir
finden aber nach allen Untersuchungen keines, das den Enzweck im gantzen beßer
erreichen würde, kein souveraineres Mittel, als eine mit Vorsicht eingerichtete
{Admodiation|Verpachten/Outsourcen} der ganzen Küche und darzu gehörigen
Brauerey und Beckerey. Lange haben wir uns neben der überhäuften Menge anderer
Gegenstände mit einem Mittelding von Admodiation und Administration abgegeben.
Aber alle Betrachtungen führten uns immer wieder auf die Admodiation zurück, die
ganz allein den Plan [S. 39] eine Haltung geben und und in den Stand setzen
kann, die nötige sichere Bilancen zu ziehen.
Wenn auch die
Admodiation nicht gleich einen auf dem Papier zu berechnenden grosen Nutzen
schafte, so würde sie schon unumgänglich nötig sein, um nur einmahl die
unzehlige Mißbräuche und Unterschleiffe abzuschneiden, die sonst immer so wenig
zu heben seyn werden, als sie grundschädlich und verderblich sind.
Es würde langwierige
ununterbrochene Beobachtungen erfordern, wenn man das Heer von einzelnen Fehlern
nur dem Nahmen nach [S. 40] kennen lernen wollte, und bey denen weitläufigsten
Reglements würde man dennoch das gantze, wie in einer constringirten Übersehung
bekommen.
Wir haben uns selbst
den Einwurf gemacht, ob nicht bey einer Admodiation dem Armuth vielleicht zu
nahe getretten werden möchte. Aber es kan durchaus nicht schlechter behandelt
werden, als es jetzo geschiehet, und es wird im Gegentheil bey einigen ehrlichen
Admodiateurs und bey der pünctlichen Aufsicht, die wir in der Folge untertänigst
antragen werden, unstrittig gewinnen. [S. 41]
Jetzo wird man mit
mündlichen und schriftlichen Klagen über die schlechte Speißung überhäuft. Und
in der That ist das Schicksal der Elenden beklagenswerth, die sich hier mit
einer erbärmlichen Kost abfinden laßen müßen, indeß daß viele von der Schaar der
Haußdiener nach ihrer Art in einer gewißen Schwelgerey leben und den Armen, die
gleichwohl eigendlich die Hauptpersonen des Instituts sind, das Beste
hinwegnehmen. Eine weit aussehende Anstalt in der Küche, zween Köche und soviel
Mägde und Beyläuffer haben am Mittage immer weiter nichts ausgerichtet, als ein
Stück [S. 42] Ochßen- oder anderes Fleisch gekocht, woran die simple – von
Fettigkeit sehr geläuterte Brühe die Suppe ausmacht und womit ein öfters
ungenießbahres Gemüße verbunden wird.
Für eine Entreprise
wären Küche, Brauerey und Beckerey zusammen genommen zu weitläuftig und würde
nicht gehörig übersehen werden können. Wir sind also des untertänigsten
Dafürhaltens, daß diese drey Branchen der inneren Haußhaltung zu separiren seyen.
Zu dieser Absicht waren
auch separirte Anschläge nötig, welche wir beylegen, und [S. 43] beträgt die
Brauerey nach dem bißherigen Zustand
[Am Rand: /N. 11.]
jährlich
|
1.733 Rthl.
|
10 Alb.
|
11 Hlr.
|
[Am Rand: /N. 12.]
Die Beckerey
|
4.041 Rthl.
|
18 Alb.
|
2 Hlr.
|
Summa
|
5.774 Rthl.
|
29 Alb.
|
1 Hlr.
|
Diesem von dem toto des
Küchenaufwands abgezogen
totum
|
12.890 Rthl.
|
20 Alb.
|
7 Hlr.
|
bleibt als Aufwand für
die eigendliche Küche
|
7.115 Rthl.
|
23 Alb.
|
6 Hlr.
|
Wenn man nicht bey dem
Hospital einer schleunigen Hülffe benöthiget wäre, so wäre es der gewöhnliche
Weg gewesen, auf eine Ausschreibung und {Subhastion|öffentliche Versteigerung}
dieser Admodiationen untertänigst anzutragen. Da aber dieses alles nicht nur von
weiter [S. 44] Hand, sondern auch sehr unsicher gewesen wäre, und wir uns immer
nicht im Stande gesehen hätten, etwas Positives vorzubringen und dem Plan einen
bestimten Abschluß zu geben, so haben wir uns bemühet, tüchtige Entrepreneurs
ausfindig zu machen und das ist uns endlich in Absicht auf die drey verschiedene
Admodiationen gelungen.
[Am Rand: Brauerey.]
Wie viel Bier nach der neuen Einrichtung bey dem Hospital nötig ist,
[Am Rand: /N. 13.]
zeigt die Anlage. Wie wir salva ratificatione selbst mit dem bisherigen
Braumeister übereingekommen und wie wir alles Nötige zu wahren auserst bemühet
gewesen sind, zeigt [S. 45] [Am Rand: /N.14] die weitere Anlage. Und aus der
dritten ergibt sich, daß nunmehro die Brauerey jährlich kosten wird [Am Rand:
/N.15.]
|
1.062 Rthl.
|
9 Alb.
|
8 Hlr.
|
[Am Rand: Beckerey.]
Die künftige Consumtion des Brods, welche ehedem zu hoch als zu gering gegriffen
ist, wird aus der Beylage [Am Rand: /N. 16.] gnädigst zu ersehen seyn; die
fernere Beylage zeigt auf ähnliche Weise, [Am Rand: /N. 17.] wie wir mit dem
bisherigen Beckermeister ebenfalls {salva ratificatione contrahirt|unter
Vorbehalt der Ratifizierung verhandelt} haben. [Am Rand: /N. 18.] Und endlich
ist in der Beylage der diesem Plan gemäse Betrag der Beckerey zu ersehen mit
|
2.085 Rthl.
|
10 Alb.
|
4 Hlr.
|
[Am Rand: Eigentliche
Küche.] Nach der neuen Einrichtung fallen eine Parthie bißheriger Kostgänger völlig hinweg und sind diese in der
Beylage [Am Rand: /N. 19.] verzeichnet, auch die Gründe angegeben, weßhalben sie
wegfallen.
2.)
Wollte es nötig sein, daß eine andere Parthie Haußdiener aus der Kost
und auf ein Gewißes an Geld und Früchten gesetzet würde. [Am Rand: /N. 20.]
Dieses ist in der weitern Belyage mit Beyfügung der nötigen Erläuterungen
geschehen, und wird der Betrag weiter unten ausgeworffen werden. [S. 47]
3.)
Haben wir in verschiedenen Stücken mit Anführung der Bewegungsgründe
abgeänderten Regulativ der verschiedenen Arten von Kost entworfen, [Am Rand:
/N.21.] und
4.)
ein Verzeichnuß derjenigen Personen errichtet, welche diese verschiedene
Kosten künftig plansmäsig genießen werden, ferner legen wir
5.)
denjenigen Accord bey, den wie salva [Am Rand: /N.22.] ratificatione mit
dem hiesigen Wirth Merle, einem ehrlichen, activen und vermögenden Manne et
Consorten abgehandelt haben, und sind in dem subadjuncto die erforderliche
Erläuterungen ebenfals angebracht. Endlich berechnet [S. 48] [Am Rand: /N. 23]
6.)
die Beylage den Aufwand, der auf diese Weise bey der Küche künftig seyn
wird, und womit solche jährlich füglich bestehen kann [Am Rand: /N. 24.]
Umb nun die durch alle
diese operationen entstehende jährliche Ersparnuß kurtz übersehen zu können, so
rechnen wir den plansmäsigen Aufwand für die Brauerey, Beckerey und eigendliche
Küche hier zusammen
Brauerey pag. 44
|
1.062
|
9
|
8
|
Beckerey p. 45
|
2.085
|
10
|
4
|
Eigendliche Küche p. 46.
|
5.568
|
22
|
-
|
summa
|
8.716
|
10
|
-- [S. 49]
|
und ziehen nunmehro
diese Summe von dem bißherigen Aufwand ab
Bißheriger Aufwand p. 37
|
12.890
|
20
|
7
|
Die vorherige plansmäßige Summe
|
8.716
|
10
|
-
|
Abgezogen bleibt
|
4.174
|
10
|
7
|
Welche 4.174 Rthl. 10 Alb. 7 Hlr. wir also aus den durch die neuere salva ratificatione zu Stande
gebrachten Reglements entstehenden klaren Nutzen nicht nur hier ansetzen,
sondern auch bey dem Abschluß des Plans annehmen werden.
[Am Rand: Kleiderey]
Diese kostet nach dem 9-jährigen Durchschnitt jährlich
|
1.555 Rthl.
|
24 Alb.
|
2 Hlr. [Am Rand: /N. 1.]
|
Und noch im vorigen
Jahr beliefe sie sich nach der Anlage auß [Am Rand: /N. 25.]
|
1.246 Rthl.
|
14 Alb.
|
3 Hlr. [S. 50]
|
Es sind darunter die
eigendliche Kleydung der Hospitaliten und Haußdiener, die Bettung und das bey
der Landwirthschaft erforderliche Geräth an Säcken und dergleichen begriffen.
Und das alles hat keinen Fuß, keine bestimte Ordnung, wohl aber herscht auch
hierin eine Menge von Mißbräuchen und Unterschleiffen. Wir bescheiden uns gerne,
daß mit Leuten, die gantz oder zum Theil ihres Verstandes und ihrer Sinnen nicht
mächtig sind, in Ansehung der Kleidung keine sonderliche Ordnung möglich seye.
Aber im Gantzen muß sich doch immer ein gewißer Fuß festsetzen laßen, zumahl da
die mehrsten Hospitaliten nur [S. 51] alt und gebrechlich sind, und folglich die
Schonung ihrer Kleidungsstücke von ihnen gefordert werden kann.
1.)
allen Hospitaliten, die eines Befehls fähig sind, die Kleidung wenigstens
auf zwey – auch nach befinden – drey Jahre gegeben und ihnen dabey angekündiget
wird, daß sie solche schonen und nicht muthwillig verderben, widrigenfals sich
gewärtigen sollen, daß ihnen dann ohngeachtet vor Ablauf der bestimten Zeit
keine neue gegeben und sie dabey mit einer Hospitalitten Strafe angesehen werden
sollten. [S. 52]
2.)
muß [d]er Einkauff des Zeugs und Zugehörigen oeconomischer als bißher
besorgt,
3.)
mit dem abgelegten pp räthlich zu Wercke gegangen besonders auch
4.)
das Bettzeug recht in Obacht genommen werden.
Wir haben durch den Küchenmeister ein
Verzeichnuß der Personen errichten laßen, welche zu kleiden sind, und dabey
einen Überschlag von Ihme verlangt, was ein jeder in zwey Jahren [Am Rand: /N.
26.] kosten möchte.
Wir haben ein ähnliches
Verzeichnus von der Bettung verlangt; aber beyde sind zu hoch gegriffen. [Am
Rand: /N. 27.] Wir fanden dahero nöthig, alles was die Kleydung [S. 53] betrift,
mit dem Fürstlichen Samtobervorsteher durchzugehen, und da
1.)
nach den neuen Einrichtungen viele Personen aus der Kleidung komen, da
[Am Rand: /N. 28.]
2.)
der bißherige beträchtliche Aufwand an Linnen bey der Küche, bey der
Beckerey, Brauerey und bey denen Mühlen schlechterdings aufhöret, da
3.)
insbesondere der Mißbrauch der Hospitalssäcke (denn diese waren bißher
die gemeine Säcke vor gantz Haina und der Gegend) schlechterdings aufhören muß,
da
4.)
ein bis jetzo zum Beweiß einer unglaublichen Unordnung gäntzlich
ermangelndes [S. 54] Inventarium des Bettwercks zufolge des dießjährigen Moniti
ereichet werden wird.
Endlich aber auch
5.)
die in Abschrift beyliegende [Am Rand: /N. 29.] nützliche Verordnung
währender Visitation von dem Fürstl[ichen] Samtobervorsteher erlaßen worden ist
und befolgt werden muß. So sind wir des Dafürhaltens und ist der Fürstl[iche]
Samtobervorsteher auch seines Orts der zuversichtlichen Meynung, daß künftig
sämtliche Kleidung und Bettwerck mit jährlichen
füglich bestritten
werden könne.
Wir haben bey allen
Gelegenheiten die Regel [S. 55] {obstrahiret|beachtet}, daß es in Haina sehr
nötig seye, allenthalben, wo nur Ausscheiffungen möglich sind, unverbrüchliche
Grentze zu setzen. Der Erfolg wird es zeigen, daß man zwar bißhero viel verthan
hat, daß man aber auch mit Wenigerem auskommen kann, wenn es nicht mehr frey
stehet, in den Tag hinein zu handeln.
Der bißherige Auswand
auf die Kleidung betrug
Abgezogen bleibt zur Ersparnuß jährlich
|
655
|
24
|
2
|
[Am Rand: Artzney und
Artztlohn] Hat nach dem 9-jährigen Durchschnitt bißhero [S. 56] jährlich
ertragen:
Wir legten zur Probe
ein Conto dieser Art bey, wenn solches nicht allzu weitläuftig wäre, und halten
übrigens dafür, daß diese Ausgabe gleich der vorigen einzuschräncken und dafür
ein gewißes Quantum festzusetzen seye.
Der Chirurgus ist für sich hinlänglich besoldet. Die mehresten
Hospitaliten sind keiner Cur und folglich auch keiner Artzeney fähig.
Überhaupt wäre fleisig auf {simplicia|unvermischte/einfache
Medikamente} zu sehen, und wären nicht ohne Noth
{composita|zusammengesetzt} zumalen {exotica|auswärtig/exotisch} zu
brauchen. Die Artzeney könte [S. 57] in diesem und manchem andern
Betracht mit jährlichen
gar füglich bestritten
werden und wäre diese Summe unter keinerley Vorwand je zu überschreiten.
Bißheriger Aufwand auf
Artzney und Artztlohn
Abgezogen ergibt sich die jährliche Ersparnuß von
|
161
|
4
|
-
|
[Am Rand: Bauwesen]
Dieses kostet nach dem 9-jährigen Durchschnitte jährlich
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1.417 Rthl.
|
5 Alb.
|
2 Hlr.
|
es sind aber auch von
älteren Zeiten biß hieher immer viel Überfluß, Mißbräuche [S. 58] und
Verschwendungen mit untergelaufen.
Bey denen außerst
bedencklichen Umständen des Hospitals ist es wohl der erste in die Augen
fallende – und schon dem {sensu communi|gesunde Vernunft} gemäße Satz, alles
neue Bauwesen muß schlechterdings und ohne einige Ausnahme {cessiren|unterbleiben}.
Das Hospital hat in der
That keinen Mangel an Gebäuden. Es hat ihrer mehr, als es haben sollte. In
vorigen beßeren Zeiten bauete man nach Gefallen bald hier, bald da, und daraus
ist besonders auch die Menge von übel ausgedachten [S. 59] kleinen und grösern
Anbäuen und wunderlichen Erckern entstanden, die doch immer nächst den
Hauptgebäuden kostspielig zu unterhalten sind.
Das {arbitraire|zufällige} Zuthun abthun und was dergleichen detaillirtes Bauwesen ist, muß
ebenfals cessiren. Und wann hier oder da überflüßige Gebäude sind, so ist es
rätlicher, sie ganz eingehen zu laßen, als jährlich unnötige Unterhaltungskosten
zu tragen.
In denen Vogteyen nimt
das Bauen kein Ende und die Unterhaltungskosten der Vogtswohnungen sehr ofters
mit dem [S. 60] Betrag der gantzen Vogteyrechnung in gar keinem Verhältnus,
sogar hat schon verschiedentlich aus der hiesigen Rentherey Geld zugeschoßen
werden müßen.
Sicherer Erkundigung
nach sind jetzo die Vogteyhäußer in einem solchen Zustande, daß sie dauren
können und kleinere Reparationen müßen ohnehin die Vögte durchaus selbsten
bestreiten.
In denen
Vogteyrechnungen darf also von nun an und biß auf beßere Zeiten nicht das
Mindeste mehr für Bauwesen in Ausgab paßirt werden.
Mit denen Wohnungen [S.
61] der hiesigen Beamten und Diener wäre es auf ähnliche Weise zu halten, nur
mit dem Unterschied, daß hier ehender, als in denen entlegenen Vogteyen,
besonders {tempore visitationis|zu Zeiten der Visitation} nach Befinden ab- und
zu gethan werden kan.
Am allermehrten wäre
auf die Unterhaltung der oeconomischen Gebäude, besonders auch der sehr
verfallenen Ringmauer zu sehen, jedoch letztere nur succesivè zu repariren.
Das Project, sie auf
einmahl wieder herzustellen, harmonirt nur mit Umständen, die etwa nach 30
Jahren wieder vorhanden seyn könten.
Wir können zu [S. 62]
Vermeydung außerordentlicher Weitläuftigkeiten hier nicht in das Detail
eingehen. Wir sind aber überzeugt, daß, wann vorstehende Grundsätze, wann
verschiedene andere theils in diesem Plan, theils in dem diesjährigen
Visitationsrecesse versehenen Anordnungen pünctlich beobachtet werden, daß
alsdann das hiesige Bauwesen höchstens mit Jährlich
wohl bestritten werden
kann.
Holtz und Steine, Kalck
und Ziegel sind hier theils in gar keinem, theils in einem sehr geringen Werthe.
Die Handlanger bey [S. 63] dem Bauwesen können ofters auch aus Hospitaliten
bestehen und was dergleichen Vortheile mehr sind, die alle im Ganzen sehr
beträchtlich ausfallen. [Am Rand: /N. 30.] Zum Überfluß haben wir auch noch
anliegendes {parere|??} erfordert, und stimt solches damit überein, daß das
sämtliche Bauwesen in vorstehendermaße mit der ausgeworfenen Summe bestritten
werden könne.
Bisheriger Aufwand
|
1.417 Rthl.
|
5. Alb.
|
2 Hlr.
|
Abgezogen bleibt Ersparnuß
|
917
|
5
|
2
|
[Am Rand: Dienst- oder
Frohndverfaßung] In diesem Stücke herscht ebenfals die unordentlichste und
verdorbenste Haushaltung, [S. 64] eine Verwirrung beynahe ebenso groß als bey
der Küche. Je weiter man fragte, desto mehr entdeckte man die unverzeihlichsten
Mißbräuche und allenthalben ruinirte dieser Unfug die Unterthanen, aber gewiß
auch das Hospital.
Wir haben alles
durchgedacht, was unsers unzielsetzlichen Dafürhaltens zur gründlichen
Reformation dieses Unwesens gereichen könnte, und zur Gewinnung der Zeit haben
wir unsere Gedanken durch den geschickten und mit einem löblichen Eyfer
versehenen Samtamtsvogt Kuchenbecker [Am Rand: /N. 31.] in der Anlage antworten
laßen, worauf wir uns mit [S. 65] gnädigster Erlaubnuß beziehen.
Die Dienste zur Küche,
zur Beckerey, zur Brauerey, zu den Mühlen fallen mit in den im ganzen sehr
kostspieligen Ausspeißungen verschiedener Art in Absicht auf das Hospithal
völlig hinweg.
Bey denen Bauwesen
werden sie ebenfalls sehr eingeschränckt. Diese Ersparnüße sind aber effectivè
schon im Anschlag. Hingegen rechnen wir in Absicht der übrigen Verbeßerungen
sicherlich auf jährliche
Ersparnuß, diese jedoch
specificè zu calculiren ist in verschiedenem Betracht schlechterdings unmöglich.
Doch sind wir überzeugt, [S. 66] daß ehender mehr, als weniger heraus kommen
werde.
Abschluß des Plans
Die gantze Einnahme des Hohen Hospithals Haina, incl[usi]vè der
Vogteyen bestehet nach dem {rectificirten|aufgerichteten} Generaletat
Nr. 1 in jährlichen
Hinzu komen die neuen
Verbeßerungen und zwar p. 27 dieses Plans von denen Mühlen
an verpfachteten
Grundstücken, Bächen und Teichen, p. 29
[S. 67]
Durch die plansmäsige neuere Einrichtungen wird an der bißherigen jährlichen Ausgabe ersparet.
An der Ausgabe Besoldungen pag. 33
|
292
|
3
|
6
|
An der ganzen
Küchenhaußhaltung incl[usi]vè Beckerey, Brauerey pag. 40. die beträchtliche
Summe von
An der Kleyderey pag. 55
|
655
|
24
|
2
|
Artzney- und Artztlohn pag. 57
|
161
|
4
|
-
|
An dem sämtlichen Bauwesen pag. 63
|
917
|
5
|
2
|
Durch beßere regulirung des Dienstwesens pag. 65
|
100
|
-
|
-
|
Summa plansmäsiger Ersparnüße
|
6.300
|
15
|
5 [S. 68]
|
Nunmehro ziehen wir
diese Summe von der bißherigen Totalausgabe ab:
Bißherige Totalausgabe
nach dem 9-jährigen Durchschnitt vide N. 1
Plansmäsige Ersparnüße
|
6.300
|
15
|
5
|
Abgezogen bleibt plansmäsige Ausgabe
|
38.987
|
31
|
10
|
Plansmäsige Einnahme
und Ausgabe miteinander verglichen
Läst sich nicht nur letztere mit ersterer bestreiten, sondern es bleibt noch statt des vorhinnigen
jährlichen Mangels von 3.689 Rthl. 4 Alb. 3 Hlr. jährlicher Überschuß
Schuldenweßen des Hospithals.
Das erste woran wir nunmehro dencken können, ist die Tilgung der schweren Schuldenlast.
[Am Rand: /N. 32.] Das Hospital hat nach der Anlage verzinßliche und unverzinßliche Schulden. Da aber
der Credit doch einigermasen erhalten seyn will, auch die Conto Glaubiger,
ohnerachtet sie freylich an den Preißen hohe Zinßen vorgeschlagen haben, doch
nicht gänzlich im Stich gelaßen werden können, so ist wohl leyder! nichts übrig,
als die unverzinßliche Schulden durch eine bald thunlichste Aufnahme in
verzinßliche zu verwandlen und macht also die ganze Schuldenlast, [S. 70] wann
wir nicht diesem Plan alle nur mögliche Dauer und Sicherheit zu geben wünschten;
so könten wir vielleicht von dem p. 68 berechneten Überschuß ein Mehreres
annehmen. Aber für Rechnungsirthümer (denen wir uns jedoch nicht bewußt sind)
und sonsten nehmen wir nur an, daß von dem Gantzen der 3.063 Rthl. 31 Alb. 4
Hlr.s jährlich übrig bleiben werden
Wodurch dann sämtliche Schulden ohngefehr erst in 30. Jahren bezahlt seyn würden.
Inzwischen hoffen wir mit vieler Zuversicht, daß sich das Amortisationsquantum in der Folge auf [S.
71] auf mehr als eine Weise beträchtlich vermehren werde.
Die Waldungen bieten
nach denen Anträgen der Waldvisitation de anno 1771 eine grose Menge forstmäsig
zu schlagendes Holtz dar und es ist nicht nur zu wünschen, sondern auch in mehr
als einem Betracht zu hoffen, daß man damit Absatz finden werde. Die benachbarte
Hütten- und Hammerwercke werden desselben zum Theil in Kurtzem benötigt seyn und
es werden sich auch andere Gelegenheiten zum Absatz finden, welches alles wir
jedoch näherer fürstlicher Correspondenz ausgesetzt seyn laßen.
Die übrige bey der
Abhandlung der Einnahm vor- [S. 72] gekommene Gegenstände die Landwirthschaft,
die Pottascherey und s[o] f[ort] werden sich durch die einzuführende Verbeßerung
von Tage zu Tage erbiebiger zeigen und man wird sich im Stande sehen, mit immer
stärckeren Schritten der Schuldentilgung entgegen zu eilen.
[Am Rand: Schließliche
Anträge] Unter die schließliche Anträge dieses Plans gehören übrigens nunmehro
nachfolgende:
I. Wann der Plan die
Höchste Genehmigung erhalten wird, so wäre solcher dem Fürstl[ichen]
Samtobervorsteher durch ein gnädigstes Samtrescript mit allen Beylagen baldigst
bekandt zu machen.
II. Der
Samtobervorsteher hätte als- [S. 73] dann ohne einigen Zeitverlust sämtlich
concernirende Subalternen die nötigen Befehle und Extracte aus dem Plan
zuzufertigen.
III. Insbesondere für
die gleichbaldige förmliche Ausfertigung der Admodiationscontracte zu sorgen und
solche vorhero im Concepte zur Höchsten Ratification untertänigst einzusenden.
IV. Weil sich alles
beßer rangirt und abschließt, so würde der Plan mit dem 1ten January künftigen
Jahres seinen Anfang nehmen.
V. Ohne Ansehen der
Person und mit nachdrücklicher Strenge müßte über die genaueste Beobachtung des
Plans in allen seinen Theilen gewacht und zu dem Ende hauptsächlich [S. 74]
VI. bey jedesmahliger
Samtvisitation von dem Fürstl[ichen] Samtobervorsteher eine umständliche
Relation mit allen erforderlichen Anlagen abgelegt – und darinnen Punct vor
Punct gezeigt werden, wie der Plan in allen Stücken beobachtet und ausgeführet
worden seye.
VII. Da nach dem
vorhergehenden viele künftige Verbeßerungen der Einnahme, auch fernere
Einschränkungen der Ausgabe, noch zur Zeit in keinen Anschlag gebracht worden
sind, dieses aber doch nach und nach, so wie die Verbeßerungen auf einen
dauerhaften Fuß kommen, geschehen muß, so wäre nach der bereits oben geäußerten
[S. 75] ohnzielsetzlichen Meynung allemahl nach Verlauf dreyer Jahren eine kurze
Revisison des Plans, bey der ohnehin von dem Samtobervorsteher abzulegenden
Relation vorzunehmen. Und auf diese Weise durch jedesmalige dreyjährige
Überschläge die inzwischen entstandene Vermehrung der Einnahme und Verminderung
der Ausgabe in den Plan zu recipiren, hierdurch aber das Amortizationsquantum
verhaltnusmäsig zu erhöhen.
VIII. Da durch die
plansmäsige Einrichtungen manchem seine bißherige unrechtmasige Vortheile sehr
beschnitten werden, so kann man voraussehen, daß es an Halsstarrigkeiten und
niedriger Cabale nicht fehlen wird. Mit unnachsichtlicher Strenge wäre daher [S.
76] gegen diejenige zu verfahren, welche sich dergleichen nur im Geringsten
unterfangen. Und besonders wären die verschiedene Entrepreneurs eben so sehr für
allem Schabernack und für hinterlistigen Nachstellungen zu schützen, als man sie
auf der anderen Seite mit Nachdruck zu ihrer Schuldigkeit anhalten wird.
IX. Ein und andere
Bedienten thut bei dem schleichenden Mechanismo, in den sie schon lange gerathen
sind, eine sehr lebhafte Ermunterung und zum Theil ein starcker Antrieb nötig,
wann anders der Dienst nur mit einigem Eyfer geleistet werden soll.
X. Sollte sich bey ein
oder dem der anderen Entreprise einiger Anstand finden, so würde der gewöhnliche
Weg einer sub- [S. 77] hastation freylich einzuschlagen seyn, obgleich alsdann
das sichere und gewiße des Überschlags immer in einem Stücke so lange wegfallen
würde, biß das {licitatum|Gebot} wieder bilanciret wäre.
X [sic!] Dencken wir
noch an die Köche, die durch den Plan gantz ausfallen werden, wann sie nicht die
Entrepreneurs beybehalten und wenn sie nicht etwa sonst ihr Unterkommen finden
können, so wäre der Samtobervorsteher anzuweisen, sie baldthunlichst z[um]
E[xempel] als Aufwärter zu placiren.
Hohe Samthospithalien
Hoffheim, Merxhaußen und Gronau
So wie wir nach unserm
besten Wißen und Gewißen den mühsamen und umständlichen Plan für das Hospithal
Haina entworfen haben, so wünschten wir auch, daß wir für die [S. 78] übrigen
Hospithalien das Nemliche zu leisten im Stande wären. Allein es fält und dieses
schlechterdings unthunlich.
Einestheils hat uns die
hiesige nie gnug zu ergründende und unbeschreibliche Confusion alle Zeit
weggenommen, und anderentheils würde ohne local Untersuchung dennoch nie etwas
treffendes zum Stande gekomen seyn. Zum Theil ermanglet alle local Kentnuß, zum
Theil hat man doch bey vorhergehender Spezialvisitation diejenige Gegenstände
und Gesichtspuncte nicht gehabt, welche numehro vorkommen. Wir konten also
nichts zustande bringen, als die in den Anlagen befindliche Etats, [Am Rand: /Lit:a.
/Lit:b. /Lit:c. /Lit:d. /Lit:e. /Lit :f.] auf deren Zuverläßigkeit wir jedoch
beynahe eben so wenig bauen können, als auf die ersten Etats, die hier
verfertiget wurden, und die man wiederhohlt wegwerffen mußte, biß endlich
solidere zu Stande kamen.
Es [S. 79] hangt
nunmehro von Höchstem Gnädigstem Gutbefinden ab, ob die übrige Samthospitalien
ebenfals gegen Herbst visitirt und nach vorhergegangenen äußerst notwendigen
Localuntersuchungen für jedes derselben ein ähnlicher Plan entworffen, hierdurch
ihrem gänzlichen Verfall vorgebeuget und ihre künftige Wiederaufnahme nach
Möglichkeit gegründet werden solle.
Haina, den 29ten Juny
1773
Von beeden gnädigsten
Herrschafften zu diesem Plans-Geschäfte gnädigst verordnete Commissarij
Heßen-Darmstatt
|
Heßen-Caßel
|
G. C. Stockhausen
|
J. W. Ihringk
|
J. M. A. Möller
|
J. D. Grimmel
|