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Textgattungen |
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Die Quellen zur Hospitalgeschichte sind in aller Regel eindeutig bestimmten Gattungen zuzuordnen (s.u). Diese Gattungen stehen für bestimmte Aussage- bzw. Ausdrucksmöglichkeiten. Das heißt, einer Gattung sind in aller Regel bestimmte Themen, ein gewisser Schreibstil und eine feste Gebrauchssituationen vorgegeben, in denen die Gattung sinnvoll eingesetzt werden konnte. Bei der Lektüre gilt es folglich stets mitzudenken, was in dieser Gattung gesagt werden konnte und was nicht.
Die wichtigsten Gattungen der Hospitalüberlieferung sind:
- die Korrespondenz (zwischen Bediensteten des Hospitals und dem Obervorsteher oder dem Obervorsteher und der landgräflichen Verwaltung). Die Korrespondenz verlangt nach Formen der Höflichkeit, die ihren Ursprung in aller Regel in der höfischen Kultur haben. Sie hat einen klar definierten Absender sowie einen Adressaten. Diese Korrespondenz ähnelt dem modernen Brief, wobei die Schreiben in aller Regel zunächst in Form eines Konzepts verfasst wurden, das oftmals ebenfalls erhalten ist.
- das Visitationsprotokoll: Das Visitationsprotokoll fasst die Ergebnisse der jährlich stattfindenden Kontrolle der Hospitäler durch die Visitatoren (die vier landgräflichen Räte aus Kassel und Darmstadt sowie den Obervorsteher) zusammen. In ihnen finden sich Anweisungen allgemeiner Art zur Führung des Hospitals neben spezifischen Korrekturen zur Rechnungslegung (monita generalia et specialia). Aus diesen Visitationsprotokollen wurden anschließend Auszüge erstellt, die an die jeweiligen Beamten gegeben wurden. Die Visitationsakten vermitteln ein Bild von dem, was schief gehen konnte. Es ist nicht mit dem Blick in den Alltag der Hospitäler zu verwechseln.
- das Attest: Die Amtsleute (Vogt, Schultheiß, Pfarrer, Physicus) mussten zu bestimmten Gelegenheiten Schreiben erstellen, die etwa für einen Hospitaliten einen Wohnort, die Gesundheit, das Geburtsjahr, die Familienverhältnisse und anderes mehr bestätigten. Sie sind meist in knapper Form gehalten und sind stark schematisch.
- der amtliche Bericht: Bei Anfragen aus dem Hospital an die landgräfliche Regierung, bei Anfragen an das Hospital oder vom Obervorsteher an seine Beamten wurde oftmals ein Bericht mit einer oder mehreren konkreten Fragen in Auftrag gegeben. Dabei ging es um die Klärung von Sachverhalten, um Auskünfte aus dem Archiv oder die Zusammenstellung von Argumenten in einer bestimmten Angelegenheit. Der Ton ist unpersönlich, ein Bericht verzichtet auf Anreden und Grußformeln.
- Pro Memoria: Ein dem Bericht ähnliches Schreiben, in dem für den Schreiber selbst oder einen Dritten die wichtigsten Punkte im Zusammenhang mit einer Angelegenheit zusammengefasst wird, pro Memoria, zur Erinnerung.
- die Befragung bzw. die gerichtliche Vernehmung: Bei Vergehen oder Anklagen wurden von den Beamten förmliche Befragungen durchgeführt, die dem modernen gerichtlichen Verfahren weitgehend entsprechen. Ort und Zeitpunkt der Befragung, Angaben zur Person und zur Beteiligung werden durch meist schematische Frage- und Antwortprotokolle ergänzt.
- die Supplik: Die Supplik ist eine untertänige Bitte. In ihr werden Gnaden und Vergünstigungen erbeten, wenn Sie der betreffenden Person nicht nach Stand und Vertrag zustanden. Die Supplik stellt diese Bitte dar und begründet sie. Sie ist nicht datiert und wird in aller Regel mitsamt einem Begleitschreiben übermittelt oder aber persönlich (in einer Audienz) vorgebracht.
- der Plan: Im Rahmen der Verwaltung der Hospitäler wurden mehrfach Pläne aufgestellt, das heißt, Entwürfe für eine Veränderung (Ökonomieplan von 1773 als Antwort auf eine Schuldenkrise) oder aber Versuche der Festschreibung einer gängigen Praxis (Speisepläne). Pläne sind nicht mit ihrer Umsetzung zu verwechseln.
- der Reisebericht: Zu den wichtigsten Quellen der Hospitalsgeschichte gehören die Berichte von Reisenden, die die Hospitäler aus unterschiedlichen Gründen besuchten. Diese Reisenden sind keine unvoreingenommenen Besucher, sondern reisen oft mit einer ganz konkreten Idee in die Hospitäler, zumal diese schon aufgrund ihrer Größe weithin berühmt waren. In den Reiseberichten finden sich daher viele „Vor-Urteile“.
Einen Höhepunkt erlebte diese Reisetätigkeit am Ende des 18. Jahrhunderts, als die so genannten Aufklärer ein wachsendes Interesse an den Hospitälern zeigten und ihre Reisen bevorzugt in den aufklärerischen Zeitschriften publizierten, teils anonym, teils mit der klaren Intention der politischen Beeinflussung einer althergebrachten Institution, die unter dem Eindruck neuer medizinischer Erkenntnisse dabei war, sich in eine psychiatrische Klinik zu verwandeln.
- die Verordnung bzw. das Gesetz: Diese normativen Texte zielen darauf ab, verbindliche Verhaltensweisen mittels einer amtlichen Autorität vorzuschreiben. Typische Beispiele hierfür sind Gesetzestexte, aber auch die folgenden Instruktionen oder andere schriftliche Regelwerke.
- Instruktion: Eine Sonderform eines normativen Textes ist die jedem Bediensteten der Hospitäler zukommende Instruktion, das heißt, die Beschreibung der Aufgaben und Rahmenbedingungen der Tätigkeit. Diese Instruktionen weisen in aller Regel in einem allgemeinen ersten Teil auf die Frage der Treue und Loyalität hin, in einem konkreten zweiten Teil auf die Aufgaben des jeweiligen Dienstes.
- Anklage bzw. Denunziation: Zur Pflicht der einzelnen Bediensteten gehörte die Aufsicht über die korrekte Amtsführung der anderen Bediensteten. Bei Verstößen waren die Bediensteten aufgefordert, eine offizielle Anzeige zu erstatten, die als „Denunciation“ bezeichnet wurde. Diese Denunziationen liegen in recht großer Zahl vor. | |