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Nr.Aktentitel
1Bitte des Vogtes Schott aus Hofheim, der Obervorsteher solle seinen Sohn als Arzt in Frankenberg empfehlen
2Der Schulmeister aus Dorla, Conrad Scheffer, bittet um die Lektorenstelle im Hospital Merxhausen, da der Vorgänger, sein Vater, gestorben ist
3Lektor Scriba aus dem Hospital Hofheim bittet über mehrere Jahre um Beförderung auf eine Pfarrstelle, wobei es Klagen über seine unzureichende Dienstauffassung gibt, 1798-1802
Nepotismus
Der Begriff des Nepoten bezeichnet einen Verwandten. Nepotismus ist die Beförderung der Interessen dieser Verwandten. In aller Regel wird der Begriff für die Besetzung von Stellen mit Verwandten verwendet. Nepotismus meint also die Rekrutierung innerhalb von engen Verwandtschaftsnetzen.
Die Hospitäler wie viele andere Institutionen der landesherrlichen Verwaltung in der Frühen Neuzeit waren durch stark nepotische Züge gekennzeichnet. Das heißt, dass Ämter in der Familie vererbt wurden, durch Einheirat des zukünftigen Stelleninhabers oder durch eine Ehe zwischen dem Stelleninhaber und der Witwe des letzten Stelleninhabers. Diese Form der Rekrutierung hatte deutliche Nachteile, wie die Zeitgenossen durchaus wussten. Die Loyalität der Stelleninhaber war primär auf die Interessen der Familie ausgerichtet, die Kontrolle ihrer Tätigkeit wurde erschwert.
Carl Philipp Reinhard Wachs, Vogt in Merxhausen, in einem Arbeitsbericht an Obervorsteher Stamford 1786, LWV-Archiv, Bestand 13, Vogtei Gronau 3:
„Kurz, der dermahlige Maurer ist ein Schwager der hiesigen Wirthin und der Gegenschreiber bekantlich ihr Schwieger-Sohn. Mit diesem habe ich aber dergleichen Geschäffte so wie auch das vorliegende zu reguliren gehabt. Ich habe immer Zutrauen auf seine Redlichkeit; nur diese fatale Verbindung macht mich offt glaubend, daß er nicht starck genug ist, solche alsdann unwandelbar zu behaupten, wenn Verwandtschaffts Vortheile mit denen des Hospitals in Collusion kommen.“
Dass der Nepotismus dennoch so selbstverständlich war, wie er sich bei näherer Betrachtung in den Hospitälern darstellt, hängt zum einen am Charakter der patrimonialen Herrschaft als einer väterlichen Fürsorge des Landesherren für seine Bedienten, die in mittelalterliche Tradition als „familia“ verstanden wurde. Darüber hinaus lernten die zukünftigen Stelleninhaber ihr Amt in aller Regel unter der Anleitung des Verwandten, wobei dem Hospital für diese Ausbildung keine Kosten entstanden. Schließlich erbten sie das Vermögen ihres Verwandten, dass wiederum im Hospital als Sicherheit bzw. Kaution hinterlegt werden konnte. Familien, die mit mindestens drei Vertretern in der Hospitalverwaltung vorkamen, sind Dippel, Fresenius, Fuhrhans, Junghans, Kirchhof, Ködding, Lange, Maurer, Merle, Möller, Müller, Ochs, Ritter, Schaumlöffel, Scheffer, Schröder, Sonnenschein, Wilhelm und Wilker.