Obervorsteher von Schrautenbach äußert sich zu einem Bericht über die im Hospital befindlichen Rekonvaleszenten
„
Ad Serenissmos utriusque Hassiae, d[en] 23 t[en] Jan[uar] 1750.
Da mir nach meiner gn[ädi]gsten Instruction oblieget, die hohe Samthospitalien zu visitiren und dann des Ends im Monath 7br. [September] vorigen Jahrs nach Verfließung 2 Jahren abermahlen eine Reiße nach Hoffheim u[nd] Gronau vollführt.
So habe die Gnade E[uer] Hochfurstl[iche]n Durchl[auch]t gewohnl[iche]r Maaßen die unterthänigste Relation von meiner Verrichtung mittelst der Anlage Lit. A. gehorsamst einzusenden nicht ermangeln sollen. Wobey mich unter Beziehung auf deren
Tenorem weiterem gnädigstem Verhaltungsbefehl unterthänigst unterwerffe. Und gleichwie mir auch in dem letztern Visitationsrecess
demandirt worden, eine
Specification von denen
reconvalescenten Hospitaliten nebst Untersuchung derer Umständen, worin sie sich befinden, zu bewircken. Alß habe dem zufolge solche verfertigen und die Untersuchung durch verschiedene Medicos u[nd] Hospitalschirurgos vornehmen laßen. Wie solches die Anlage sub Lit. B von hier u[nd] Lit C. von Merxhausen des mehreren außweiset. Die Beylage Lit. D hingegen bezeigt, daß im Hospital Hoffheim dermahlen keine Reconvalescirte, wohl aber laut Adjuncti Lit. E dergl[eichen]n Leute sich befinden, die nicht unter die wahre Armen referirt werden mögen, sondern noch so viel in ihrem Vermögen haben, daß sie auch guten Theils außer dem Hospitals von denen Angewandten gegen daßelbe hätten verpflegt werden können. So aber diese nunmehro mit lachendem Munde zum Nachtheil so vieler armen
Expectanten, die nur dadurch zuruckgesetzt worden, an sich ziehen können, welches doch ihnen, zumahlen denen
Collateralibus, gewißlich so schlechterdings nicht zufiel, wann die
Recepti in den receptionsmäßigen Stand nicht gekommen wäre. Ob nun nicht dem Hospital vor die Verpflegung das Vermögen so weder an
Descendentes noch Ascendentes, sondern nur bloße
Collateralibus post obitum anheimfällt zum Besten anderen mit Schmertzen auf die Reception wartende Expectanten zuzusprechen sey, solches laße denen höchsten Herrschafften zur alleinigen gnädigsten
Disposition. Wie dann auch in Ansehung derer übrigen dem äußerl[iche]n Ansehen reconvalescirten Hospitaliten und deren Außweißung dem fernern gnädigsten Befehl mich unterthenigst
submittire, dabey jeder Pflichten halber dieses zu verschweigen nicht umbgehen kan, daß unter denen allen nicht eine eintzige Person zu finden, welche mit frohem Muth das Hospital verlaßen wird, und daß die Zeiten auch offters kommen, worin man und besonders zur Erndezeit dergl[eiche]n um so viel nöthiger hat, da man bey solcher Gelegenheit auch offters nicht einmahl Tagelöhner vors Geld bekommen kan, nicht zu gedencken, daß man im Brau- und Backhauß, Schneider- u[nd] Sockenstrickerey, Baumgarten und sonsten die reconvalescirte Brüder u[nd] Schwestern jederzeit mit Nutzen brauchen kan. Zu dem geschiehts gar offters, wie die dem Ansehen nach hergestellte Hospitaliten in ihre vorige Umstände hinwiederum gerathen, auch diejenige, welche bereits ausgewießen geweßen, hinwiederum recipirt worden sind. Außer diesem finden sich auch noch einige, die weder
Profession noch sonsten etwas gelernet haben, ihr Brod zu verdienen. Haben auch weder Heimath noch Vermögen, sondern was sie gehabt haben, ist entweder dem Hospital anheim gefallen oder haben vorhin nichts
in bonis gehabt.
Unter andern findet sich im Hospital Merxhausen eine
Spuria von einer ehemahligen Hospitalitin nahmens Magdalena Hainin, die, alß sie erzogen, außgewießen und nachdeme sie sich gleichfalß
impraegniren laßen u[nd] im Kindbett in eine Raßerey verfallen, wieder recipirt worden. Ob sie nun zwar vollig wieder hergestellt u[nd] darneben auch im Stande ist, mit Dienen ihr Brod zu verdienen, so wird sie doch niemand mit ihrem Kinde aufnehmen, noch weniger jemand in ein Ort einlaßen, das Brod vor sich und ihr Kind zu erwerben. Eß wäre dann, daß gnädigste Herrschafft ihrem Kind die hochste Gnade mit Reception in ein Waißenhauß mittheilte, u[nd] sie dadurch Gelegenheit überkäme, einen Brodherrn vor sich außzumachen. Welche Umstände also zur höchsten
Dijudicatur zugleich unt[er]th[änigst] einberichtet, nebst diesem auch ferner eine Liste sub Lit: F! von denenjenigen Hospitaliten, welche von Merxhausen theils heiml[ich], theils mit Urlaub weggangen u[nd] von deren Auffenthalt nichts
constirt, einschickt und unterthänigster Anfrage: ob man solche gäntzl[ich] aus
dem Numero deren Hospitalitinnen weg laßen solle oder nicht. Der schließl[ich] mit pflichtschuldigstem Respect und
devotester Submission lebenslang beharre, E[uer] Hochfurst[lichen] Durchl[auch]t
treu unterthenigst gehorsamster Knecht
Haina, d. 24 t[en] Jan[uar] 1750
Keine Anlagen vorhanden.