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Nepotismus |
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Der Begriff des Nepoten bezeichnet einen Verwandten. Nepotismus ist die Beförderung der Interessen dieser Verwandten. In aller Regel wird der Begriff für die Besetzung von Stellen mit Verwandten verwendet. Nepotismus meint also die Rekrutierung innerhalb von engen Verwandtschaftsnetzen.
Die Hospitäler wie viele andere Institutionen der landesherrlichen Verwaltung in der Frühen Neuzeit waren durch stark nepotische Züge gekennzeichnet. Das heißt, dass Ämter in der Familie vererbt wurden, durch Einheirat des zukünftigen Stelleninhabers oder durch eine Ehe zwischen dem Stelleninhaber und der Witwe des letzten Stelleninhabers. Diese Form der Rekrutierung hatte deutliche Nachteile, wie die Zeitgenossen durchaus wussten. Die Loyalität der Stelleninhaber war primär auf die Interessen der Familie ausgerichtet, die Kontrolle ihrer Tätigkeit wurde erschwert.
Carl Philipp Reinhard Wachs, Vogt in Merxhausen, in einem Arbeitsbericht an Obervorsteher Stamford 1786, LWV-Archiv, Bestand 13, Vogtei Gronau 3:
„Kurz, der dermahlige Maurer ist ein Schwager der hiesigen Wirthin und der Gegenschreiber bekantlich ihr Schwieger-Sohn. Mit diesem habe ich aber dergleichen Geschäffte so wie auch das vorliegende zu reguliren gehabt. Ich habe immer Zutrauen auf seine Redlichkeit; nur diese fatale Verbindung macht mich offt glaubend, daß er nicht starck genug ist, solche alsdann unwandelbar zu behaupten, wenn Verwandtschaffts Vortheile mit denen des Hospitals in Collusion kommen.“
Dass der Nepotismus dennoch so selbstverständlich war, wie er sich bei näherer Betrachtung in den Hospitälern darstellt, hängt zum einen am Charakter der patrimonialen Herrschaft als einer väterlichen Fürsorge des Landesherren für seine Bedienten, die in mittelalterliche Tradition als „familia“ verstanden wurde. Darüber hinaus lernten die zukünftigen Stelleninhaber ihr Amt in aller Regel unter der Anleitung des Verwandten, wobei dem Hospital für diese Ausbildung keine Kosten entstanden. Schließlich erbten sie das Vermögen ihres Verwandten, dass wiederum im Hospital als Sicherheit bzw. Kaution hinterlegt werden konnte. Familien, die mit mindestens drei Vertretern in der Hospitalverwaltung vorkamen, sind Dippel, Fresenius, Fuhrhans, Junghans, Kirchhof, Ködding, Lange, Maurer, Merle, Möller, Müller, Ochs, Ritter, Schaumlöffel, Scheffer, Schröder, Sonnenschein, Wilhelm und Wilker. |
Soziale Beziehungen |
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Die Hospitäler sind weitgehend abgeschlossene Institutionen, die im Inneren durch eine Vielzahl sozialer Beziehungen geprägt sind. Diese sozialen Beziehungen stabilisieren die Hospitäler, indem sie das Verhalten des Einzelnen festlegten. Die Gruppe, der er oder sie zugehörte, verpflichtete mittels der sozialen Kontrolle auf ein bestimmtes Verhalten. Darüber hinaus beinhalteten diese sozialen Beziehungen oftmals eine ökonomische Beziehung, etwa im Erbfall, bei Heiraten oder Amtsnachfolgen.
Typische soziale Beziehungen im Hospital, wie auch in anderen Institutionen der frühneuzeitlichen Gesellschaft, sind die Ehe und Verwandtschaft, die Freundschaft und die Patenschaft. Diese Beziehungen sind einerseits über die Kirchenbücher dieser Zeit ermittelbar, andererseits über die Akten des Hospitals, in denen diese Beziehungen thematisiert werden. Für das Hospital war die erwähnte soziale Kontrolle innerhalb der sozialen Beziehungen ein klarer Vorteil, weil es nahelegte, dass die betreffenden Personen sich entsprechend ihres Ehrbegriffs verhielten. Andererseits konnte es ein Nachteil sein, weil die Loyalität der Hospitalbediensteten nicht in erster Linie dem Hospital, sondern ihrer Familie, den Freunden und Verwandten galt. | |